Aktuelles - Stadt Freyung

Manfred Zieringer spendet der Bärengruppe des Waldkindergartens 500 Euro

Herr Zieringer, eigentlich Inhaber eines Versicherungsbüros in Freyung, ist in seiner Freizeit ein leidenschaftlicher Naturfotograf. 

Im letzten Jahr hat er einen Kalender mit seinen Bildern erstellt, der sich bei Familie, Freunden und Kunden gut verkauft hat. Den Erlös rundete Herr Zieringer auf 500 Euro auf und spendete ihn den Wolfsteiner Woidschratzln, die das Geld sehr gut für die Ausstattung ihrer zweiten Hütte verwenden können. 

Angelika Wensauer, die Leiterin der Bärengruppe, freute sich sehr über den Zuschuss. 

Aktuell gibt es übrigens noch wenige freie Kindergartenplätze in unserem Waldkindergarten. Weitere Infos erhalten Sie auf der Homepage unter https://www.waldkindergarten-freyung.de/ oder bei der Kindergartenleitung, Frau Pia Meier ( Tel.: 0152 34295091, Mail: info@waldkindergarten-freyung.de ) .

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Ende der Maskenpflicht in den städtischen Einrichtungen

 
Für Besucher der Einrichtungen der Stadt Freyung (Rathaus, Standesamt, Kurhaus, Touristinformation usw.) entfällt ab sofort die Verpflichtung, in den Gebäuden eine Maske zu tragen. Das freiwillige Tragen eines Mundschutzes wird allerdings weiterhin empfohlen. Zudem bittet die Stadtverwaltung darum, lediglich Termine in den Einrichtungen persönlich wahrzunehmen, welche nicht auch fernmündlich (Telefonat, E-Mail) abgewickelt werden können.
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In 12 Monaten beginnt unsere Landesgartenschau - Wie kann unser Stadtzentrum mit dem Thema Gartenschau schöner werden?

In 12 Monaten beginnt unsere Landesgartenschau. Dank Ihrer aller Unterstützung erhielten wir den Zuschlag für diese außergewöhnliche Veranstaltung. Unsere Nachbarkommunen, der Landkreis, viele Vereine und Verbände, die Nationalparkverwaltung, Gastronomen, Künstler und Musiker stecken schon in intensiven Vorbereitungen für Ihre Präsentation oder ihren Auftritt. Die beteiligten Baufirmen leisten großartige Arbeit. Der Geyersberg wird attraktiv wie nie zuvor, ein langfristiger Werbefaktor und Anziehungspunkt für unsere Region.

Was uns noch etwas Sorgen bereitet ist: wie können wir unsere Stadt so attraktiv gestalten, dass die vielen Besucher auch zu uns ins Zentrum kommen? Unsere Stadt soll „aufblühen“ und unsere Gäste zum Verweilen einladen. Alle Betriebe im Stadtzentrum haben Ihre Unterstützung zugesagt mit entsprechender Schaufenstergestaltung und zur Verfügungstellung der Grundstücke.

Wir bitten Sie an dieser Stelle herzlich um Ihre Ideen zur Positionierung und Präsentation des Blumenschmucks, zur Gestaltung auch der Laternen und Fassaden sowie Anregungen zu Veranstaltungen wie Konzerten, Märkten etc.  Wie kann unser Zentrum mit dem Thema Gartenschau schöner werden?

Bitte schicken Sie Ihre Anregungen per Mail an info@werbegemeinschaft-freyung.de .

Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge

Heinz Lang (2. Bürgermeister Stadt Freyung), Christoph Endl (3. Bürgermeister Stadt Freyung), Norbert Kremsreiter (Werbegemeinschaft Freyung)

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Ein Berufsleben im Dienste der Umwelt – Franz Eder geht nach 40 Jahren Dienst in der Kläranlage Freyung in den Ruhestand

1. Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich (1. von rechts) verabschiedet den langjährigen städtischen Mitarbeiter Franz Eder (Mitte) in den wohlverdienten Ruhestand. Bei der Verabschiedung mit anwesend sind (von links) Personalratsvorsitzender Johannes Schmid, der Betriebsleiter der Kläranlage Christian Krenn sowie Geschäftsleiter Michael Pradl.

Nach seiner Ausbildung zum Zentralheizungsbauer und seinem Wehrdienst hat Franz Eder, beginnend mit dem 01.09.1981, beinahe sein gesamtes Berufsleben bei der Stadt Freyung verbracht. Eine Besonderheit in der heutigen Zeit, wie der erste Bürgermeister hervorhebt, noch dazu, als er während seiner 40-jährigen Dienstzeit immer in der Kläranlage Freyung eingesetzt war, zunächst als Hilfsarbeiter und zuletzt nach diversen Fortbildungen und verdienter und zuverlässiger Arbeit und somit internem Aufstieg als Betriebsleiter. Leider wurde das berufliche Engagement Franz Eders und seine Schaffenskraft in der finalen Phase seines Berufslebens durch eine Erkrankung ausgebremst. Von dieser konnte sich er sich aber wieder gut erholen, was alle Anwesenden sichtlich erfreut feststellen durften. Damit der frisch gebackene Ruheständler auch in Zukunft auf sich achtet, hatte der Bürgermeister eine ganz besondere Überraschung als Abschiedsgeschenk für Franz Eder mitgebracht: Um dem passionierten Angler vielleicht noch einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, auch in Zukunft diesem Hobby mit Freude nachzugehen, erhielt er eine Einladung für mehrere Personen zu einer Besichtigung des Fischereilichen Lehr- und Beispielsbetrieb in Lindbergmühle.

Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Stadt Freyung mit Franz Eder einen äußerst geschätzten Kollegen verliert, der sich stets mit größtem Engagement für einen reibungslosen Betrieb der Kläranlage in Freyung eingesetzt hat. „Ich wünsche dir von Herzen einen gesunden und erfüllten Ruhestand mit viel Glück und Zufriedenheit im Kreise deiner Familie!“ Mit diesen Worten verabschiedete Dr. Olaf Heinrich den Neu-Ruheständler in die künftige neue Lebensphase.

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Neue Amtsleiter ab 01.04.2022

Ab 1. April hat das Rathaus Freyung gleich zwei neue Amtsleiter. Bedingt wird diese organisatorische Änderung durch den Eintritt des langjährigen Stadtkämmerers Josef Hilgart in die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Als Leiter der Finanzverwaltung folgt ihm Herr Oliver Wagner, der bisherige langjährige Leiter des städtischen Bauamts.  Als ehemaliger Kassenverwalter sowie durch seine Erfahrungen mit einer Vielzahl an großen Bauvorhaben in Freyung, welche natürlich auch finanziell und fördertechnisch abgewickelt haben werden müssen, ist Wagner bestens mit den städtischen Finanzen vertraut und hat auch schon intensiv an der Erstellung der Haushaltspläne der Stadt für die Jahre 2021 und 2022 mitgewirkt.

Auf die somit freiwerdende Stelle als Bauamtsleiter folgt Herr Thomas Poxleitner, welcher bereits seit 2018 im Bauamt u.a. für die Bauleitplanung zuständig ist und die Abteilung somit bestens kennt. Herr Poxleitner konnte erst vor kurzem seine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt mit herausragendem Erfolg abschließen und ist somit auch rechtlich bestens auf seine zukünftigen Aufgaben vorbereitet.

Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich freut sich über diese sehr gute hausinterne Lösung und sieht die Stadtverwaltung gut für die Zukunft aufgestellt.

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Versteigerung der Bauparzelle Nr. 5 im Baugebiet Köppenreut


Angaben zum Grundstück:
• Bauparzelle Nr. 5 mit ca. 653 m². Die Vermessung kann erst nach Abschluss der Erschließung durchgeführt werden. Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.
• Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Straßenerschließung (endgültig) sowie
Vorauszahlung auf die Wasser- und Kanalerschließungsbeiträge nach der Grundstücksfläche und nach der Geschoßfläche (fiktiv ein Viertel der Grundstücksfläche) Die Wasser-/Kanalbeiträge werden nach tatsächlicher Bebauung abgerechnet.
• Die Erschließung durch die Stadt soll in 2022 fertig gestellt werden.
• Es gelten die Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut. Der Bebauungsplan sowie ein Parzellenplan mit der genauen Lage des Grundstücks können auf unserer Homepage unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/baugebiete.html


Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 28.04.2022 öffnen!“ bis spätestens 28.04.2022, 18.00 Uhr, an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl. Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.06.2022 zu binden. Verspätet eingehende Angebote können leider nicht berücksichtigt werden.


Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:


Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 24 Monaten ab Fertigstellung der
Erschließungsanlagen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks in unbebautem Zustand ohne Zustimmung des Verkäufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 7,5 % des Kaufpreises rückabgewickelt.
• Die Parzelle muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung zusätzlich zum angebotenen Kaufpreis.


Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 130 €/m2; somit bei geschätzten 653 m2 mindestens 84.890 €
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.


Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.

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Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) 

Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) zum Kauf mit anschließender Neuerrichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses


In der Sitzung vom 20.12.2021 hat der Stadtrat Freyung beschlossen, eine Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 147/2 Gemarkung Freyung im offenen Bieterverfahren durch Einholung schriftlicher Angebote zu versteigern.


Angaben zum Grundstück:
• Teilfläche aus FlNr. 147/2 Gemarkung Freyung;
• Grundstücksfläche: ca. 1.200 m2;
• Das Grundstück ist öffentlich durch die St.-Gunther-Straße erschlossen, WasserKanalanschlüsse wurden von der Stadt ins Grundstück verlegt.
• Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, ein eigener Bebauungsplan existiert nicht. Die zulässige Bebauung des Grundstücks richtet sich gem. § 34 BauGB. Der Erwerber verpflichtet sich, lediglich ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten.
• Ein Lageplan des Grundstücks ist auf unserer Homepage unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/grundstuecks-und-immobilienboerse.html einsehbar.


Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 28.04.2022 öffnen!“ bis spätestens 28.04.2022, 18.00 Uhr, an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl.


Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.06.2022 zu binden.


Das Angebot muss fristgerecht eingehen und die Bestätigung enthalten, sich an die Auflagen des Angebots (siehe unten) verbindlich zu halten. Ansonsten muss das Angebot leider ausgeschlossen werden.


Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine
Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:


Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 24 Monaten ab Erwerb mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks in unbebautem Zustand ohne Zustimmung des Verkäufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 7,5 % des Kaufpreises rückabgewickelt.
• Die Teilfläche muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung.
• Das Grundstück grenzt an die St. Gunther-Kapelle. Der Erwerber verpflichtet sich, die bestehende Mauer auf dem Grundstück im 90 Grad Winkel in gleicher Höhe und Ausführung auf einer Länge von mindestens fünf Metern auf eigene Kosten fortzuführen und dadurch eine Abgrenzung zur Kapelle herzustellen. Die Mauer wird
in dem Bereich die neue Grundstücksgrenze.
• Auf dem Grundstück befindet sich ein asphaltierter Fußweg, der auf Kosten des Erwerbers rückgebaut werden muss. Eine Untersuchung des Materials auf teerhaltige
Substanzen liegt nicht vor.
• In kurzer Entfernung zum Grundstück befindet sich ein regelmäßig betriebener offener Glockenturm. Der Erwerber verpflichtet sich in der Kaufurkunde schuldrechtlich, das Glockengeläut zu dulden.


Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 125 €/m2; somit bei geschätzten 1.200 m2 mindestens 150.000 €
• Der Erwerber trägt bei Bebauung zusätzlich die Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
entsprechend der Satzung der Stadt Freyung
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.


Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.

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ÖPNV im Landkreis Freyung-Grafenau startet in die Zukunft

Den dazugehörigen Fragebogen erhalten Sie auch ausgedruckt in unserem Bürgerbüro im Rathaus oder hier als PDF-Datei:

Fragebogen ÖPNV Landkreis Freyung-Grafenau

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Für mehr Schulweg-Sicherheit: Ab sofort neue Verkehrsführung in der Jahnstraße

Die Stadt Freyung als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 07.02.2022 eine Verkehrsbeschränkung mit Verkehrszeichen 260 und Zusatzzeichen „An Schultagen von 7-14 h“ für die Jahnstraße angeordnet. Eine entsprechende Presseveröffentlichung erfolgte in der Lokalausgabe der PNP am 22.03.2022. Zweck dieser Beschilderung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Schulanlagen.

Die Polizeiinspektion Freyung wies seit der Aufstellung des neuen Verkehrszeichens durch Präsenzstreifen im Bereich der Mittelschule/Hallenbad die Verkehrsteilnehmer auf die neue Beschilderung hin. Es wurde jedoch dennoch weiterhin täglich festgestellt, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen weiterhin versuchen, die nunmehr gesperrte Straße aus Richtung St.-Gunther-Straße zu befahren. Sei es aus Unwissenheit, Unachtsamkeit oder anderen Gründen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass gegen das Verkehrsverbot verstoßen wurde.

Bislang verblieb es bei mündlichen Ermahnungen zu einem Verkehrsverstoß, welcher eine Ahndung von 50 Euro laut Bußgeldkatalog vorsieht (Kennzahl 141167).

Die Stadt Freyung appeliert daher nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer das Einfahrverbot aus Richtung St.-Gunther-Straße in die Jahnstraße zu beachten. Die Polizeiinspektion Freyung beabsichtigt nunmehr ab der Kalenderwoche 14, beginnend mit Montag, den 04.04.2022, festgestellte Verkehrsverstöße konsequent durch Aussprechen eines Verwarngeldes zu ahnden.

Wir bitten daher auch die Schulverwaltung der weiterführenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler auch auf die Verpflichtung zu verkehrskonformen Verhalten hinzuweisen. Straßenquerungen, ohne auf den Verkehr zu achten, sind leider an der Tagesordnung und verschärfen ihrerseits die Verkehrssituation.

Es wäre daher wünschenswert, durch gegenseitige Vor- und Rücksicht aller verkehrsteilnehmenden Personen, speziell im genannten Bereich des Schulzentrums, wie auch im gesamten Schulumfeld der weiterführenden Schulen, zu einer Entspannung der Situation beizutragen.

 

Stadt Freyung

Bauamt

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Hundehaufen sind ein Problem

Auch in Freyung gibt es das große Problem mit Hundehaufen auf Gehwegen, Straßenrändern, Wiesen, Weiden und vor allem im städtischen Abwassersystem. Oft wird vergessen, welche Gefahren von diesen Hinterlassenschaften ausgehen können. 

Für Gehbehinderte stellt Hundekot eine Unfallgefahr dar. Blinde, Sehschwache und Rollstuhlfahrer können den Hundehaufen oft nicht ausweichen und kommen dadurch in direkten Hautkontakt. Kot kann auch ein Infektionsrisiko sein, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet werden.  Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass sich Kühe – aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen – mit den Parasiten infizieren, wenn sie Hundekot durch Ihr Futter aufnehmen. Der Hund trägt Parasiten und deren Eier in sich, ohne dass das von außen zu erkennen ist. 

Da Felder und Wiesen Privatgrund sind, ist das Betreten der Grundstücke auch für das Haustier verboten. Kot hat im Futter von Lebensmittel produzierenden Tieren nichts verloren.

Diese Gefahren können durch das Verwenden von Hundekotbeutel (welche in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden sollten) und durch das Anleinen des Hundes erheblich verringert werden.

Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und um die Benutzung von Kotbeutel und Leinen, damit schützen wir die Tiere, unsere Kinder und uns selbst vor Infektionen.

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