Gastronom für die Bewirtschaftung der „Almhütte“ auf dem Geyersberg (Gelände ehemalige Landesgartenschau Freyung) ab der Sommersaison 2025
Die Stadt Freyung Service GmbH sucht für die Sommersaison 2025 von Pfingsten bis Allerheiligen (08.06.2025 bis 09.11.2025) einen Gastronomen zur Bewirtung aller Sonntage und Veranstaltungen in der „Almhütte“ auf dem Geyersberg in Freyung.
In Kooperation mit der Stadt Freyung koordiniert die Stadt Freyung Service GmbH verschiedene Urlaubs- und Erholungsprogramme am Geyersberg. Durch die hervorragende Lage am Ferienpark und dem angrenzenden Spielplatz bedarf es eines Angebotes für die Zielgruppe Familien mit Kindern und Wanderer / Radfahrer. Angeboten werden sollen heiße und kalte Getränke. Neben kleinen Snacks soll das Speisenangebot auch Süßspeisen beinhalten.
Bewerbungen sind bis spätestens 18.04.2025 an folgende Adresse zu richten:
Stadt Freyung Service GmbH
Ferienpark Geyersberg Hr. Valentin Göllner
Geyersberg 27-41 94078 Freyung
08551 / 583 (0)
goellner@ferienpark-geyersberg.de
Bei Fragen steht Ihnen Hr. Göllner gerne zur Verfügung.
Informationen zu den Grundlagen bzw. den vertraglichen Anforderungen:
Die Almhütte im Gelände der ehemaligen Landesgartenschau in Freyung
Die sog. „Almhütte“ wurde zur Landesgartenschau 2023 grundlegend saniert und umgebaut und seither als Anlaufstation für die Besucher des Aktivparks / des Erlebnis-Spielplatzes im Gelände der ehemaligen Landesgartenschau in Freyung genutzt.
Folgende Bereiche stehen zur Verfügung:
• Raum zur Vorbereitung und Ausgabe von Speisen und Getränken (16 qm);
• Innensitzbereich (20 qm); • Terrasse / Freischankfläche;
• Sitzmöglichkeiten für insgesamt ca. 60 Personen;
• Sanitäranlagen (auch zur Nutzung durch die Besucher des Spielplatzes / der Parkanlagen).
An Ausstattungsgegenständen / Mobiliar ist vorhanden und in der Pacht enthalten:
• Zwei Kühlschränke;
• Gastro-Spülmaschine;
• Kaffeemaschine;
• Arbeitsflächen und Spülbecken;
• Wandhängeschrank;
• Tische und Bestuhlung (Außenbereich) für ca. 60 Personen;
• Sonnenschirme;
• Soundsystem.
Weitere Ausstattungsgegenstände (z.B. Gefrierschränke) sowie Geschirr, Gläser und Besteck sind durch den Gastronomen selbst auf eigene Kosten zu beschaffen und vorzuhalten.
Einzelheiten zum Pachtvertrag:
Der Pachtvertrag soll zunächst für eine Saison abgeschlossen werden mit der Option auf Verlängerung. Dem Verpächter ist an einer dauerhaften Verpachtung sehr gelegen. Die Pacht erfolgt im Wege einer Umsatzbeteiligung in Höhe von 15% an den Gesamteinnahmen zzgl. 19 % MwSt. und wird zum Ende der Saison abgerechnet.
In der Pacht sind die folgenden Nebenkosten bereits enthalten: Strom, Wasser- und Abwasser.
Die Müllentsorgung ist durch den Gastronomen auf eigene Kosten sicherzustellen.
Der Gastronom hat weiterhin für die eigenständige Reinigung der Pachträume und Terrassenflächen zu sorgen.
Die Sanitäranlagen (Toiletten) werden für die Besucher des Spielplatzes sowie der Parkflächen vorgehalten und entsprechend durch die Stadt Freyung gereinigt; diese können durch die Besucher der Almhütte kostenlos mitgenutzt werden.
Der Gastronom hat während der Sommersaison an den Sonntagen von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr bei schönem Wetter ein auf die Besucher der Almhütte abgestimmtes Warensortiment einschließlich alkoholischer und nichtalkoholischer Getränke vorzuhalten. Darüber hinaus sollen auch kalte und warme Gerichte und Süßspeisen / Eiscreme angeboten werden.
Weiterhin ist der Gastronom verpflichtet, in Abstimmung mit der Leitung des Ferienparks Geyersberg, die gastronomische Versorgung der Veranstaltungen des Ferienparks vor Ort sicherzustellen. Geplant sind in der Sommersaison 2025 ca. 4 entsprechende Veranstaltungen.
An den Samstagen soll es regionalen Vereinen ermöglicht werden, die Almhütte für die Durchführung von Vereinsfesten und -veranstaltungen einschließlich des vorhandenen Inventars zu nutzen (tagsüber öffentlich, ab 19.00 Uhr geschlossene Gesellschaft möglich). Den Vereinen soll durch den Gastronomen an den Samstagen ein entsprechend vorrangiges Nutzungsrecht eingeräumt werden. Ansonsten kann der Gastronom die Almhütte auch selbst an den Samstagen für ein gastronomisches Angebot nutzen. Die Zurverfügungstellung an Vereine an den Samstagen ist optional und nicht als verpflichtend festgelegt. Diese müsste über ein Unter-Pachtverhältnis zwischen Gastronom und Verein erfolgen.
Erwartungen an den Gastronomen:
Wünschenswert (aber keine Bedingung) sind einschlägige Erfahrungen in der Gastronomie oder vergleichbaren Bereichen. Im Laufe des Bewerbungsverfahrens behalten wir uns vor, ein polizeiliches Führungszeugnis bzw. bei Vorkenntnissen im Bereich der Gastronomie einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Der Bewerbung ist ein gastronomisches Konzept einschl. einer Planung in Bezug auf das Warenangebot beizufügen. Eine Auswahlentscheidung wird aufgrund der Bewertung der Attraktivität des entsprechenden Konzepts erfolgen. In der Bewerbung ist eine Aussage zu treffen, ob eine Zusammenarbeit mit den regionalen Vereinen an den Samstagen erfolgen kann. Dies ist keine Voraussetzung, wird aber positiv gewertet.