Juni 2022 - Stadt Freyung

Informationen zur Grundsteuerreform

Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 wurde das bisherige Berechnungsmodell der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. 

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen, mit dem an Stelle des Bundesmodells ein Flächenmodell umgesetzt werden wird.

Dies hat zur Folge, dass für alle wirtschaftlichen Einheiten neue Bemessungsgrundlagen von den Finanzbehörden ermittelt werden müssen. Ab 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer dann nach neuem Recht zu erheben.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer feststellen zu können, sind alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. 

Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über das Online-Portal ELSTER unter www.elster.de abzugeben. Falls eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein sollte, kann diese auch in Papierform eingereicht werden.  

Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen hierfür werden ab 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“ und als vorausfüllbares PDF unter www.grundsteuer.bayern.de bereitgestellt.

Die Vordrucke in Papierform sind ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 sowohl im Servicezentrum des zuständigen Finanzamtes als auch bei Ihrer Stadtverwaltung erhältlich. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern

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Versteigerung der Bauparzelle Nr. 7 im Baugebiet Köppenreut

 

Angaben zum Grundstück:

• Bauparzelle Nr. 7 mit ca. 675 m². Die Vermessung kann erst nach Abschluss der Erschließung durchgeführt werden.

• Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Straßenerschließung (endgültig) sowie Vorauszahlung auf die Wasser- und Kanalerschließungsbeiträge nach der Grundstücksfläche und nach der Geschoßfläche (fiktiv ein Viertel der Grundstücksfläche) Die Wasser-/Kanalbeiträge werden nach tatsächlicher Bebauung abgerechnet.

• Die Fertigstellung der Erschließung ist bis September 2022 geplant.

• Es gelten die Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut. Der Bebauungsplan sowie ein Parzellenplan mit der genauen Lage des Grundstücks können auf der Homepage der Stadt Freyung unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/baugebiete.html

Teilnahme an der Versteigerung:

Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 21.07.2022 öffnen!“

bis spätestens 21.07.2022, 18.00 Uhr,

an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl.

Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.09.2022 zu binden. Verspätet eingehende Angebote können leider nicht berücksichtigt werden.

Inhalt des Angebots:

Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:

Auflagen:

• Das Grundstück muss binnen 36 Monaten ab Fertigstellung der Erschließungsanlagen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.

• Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück 10 Jahre lang selbst zu bewohnen.

• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks ohne Zustimmung des Verkäufers oder Verstoß gegen die Eigennutzungspflicht kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 1.000 € rückabgewickelt.

• Die Parzelle muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung zusätzlich zum angebotenen Kaufpreis.

Kaufpreis:

• Das Mindestgebot liegt bei 130 €/m2; somit bei geschätzten 675 m2 mindestens 87.750 €

• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.

Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.

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Ausschreibung der redaktionellen Erstellung des FreYblicks

Das Konversionsmanagement der Stadt Freyung und Umgebung vergibt die redaktionelle Erstellung des FreYblicks:


- Redaktionelle Erstellung des FreYblicks zum Hauptthema Flächensparen und Innenentwicklung, weitere Unterthemen möglich
- Themen, Bilder und Artikel werden aus den Gemeinden Grainet, Hinterschmiding, Hohenau, Mauth und Philippsreut sowie der Stadt Freyung stammen
- Zu behandelnde Themen werden vorgegeben
- Komplett eigenverantwortliche redaktionelle Erstellung des FreYblicks
- Umfang des FreYblicks ca. 36 Seiten
- Layout erfolgt durch die Stadt Freyung
- Benötigtes Bildmaterial wird überwiegend geliefert


Als Beispiel kann sich an folgendem FreYblick orientiert werden:
Beispielausgabe FreYblick


Angeboten werden sollten folgende Positionen:
1. Pauschalpreis pro Foto, das im Auftrag des Konversionsmanagements gemacht wird
2. Pauschalpreis pro Textseite DIN A4 mit 1500 Anschlägen
3. Pauschalpreis für Abstimmung mit dem Redaktionsteam
-> Pauschalpreise müssen alle Nebenkosten enthalten
-> Mehrwertsteuer enthalten: ja oder nein


Der Zeitplan gliedert sich wie folgt:
Redaktionssitzung: Mitte September 2022
Redaktionsschluss: Ende Oktober 2022
Abgabe Druckdatei: Anfang November 2022
Erscheinung: Mitte Dezember 2022


Bitte um Abgabe des schriftlichen Angebotes mit den benötigten Positionen bis spätestens 17.06.2022, 12:00 Uhr in einem verschlossenen Umschlag an folgenden Adressaten:
Konversionsmanagement Stadt Freyung, z. Hd. Ludwig König, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, mit dem Hinweis:
„Nicht vor dem 18.06.2022 öffnen! Redaktionelle Erstellung FreYblick“


Für Rückfragen wenden Sie sich an Ludwig König, Konversionsmanager Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, Tel. 08551588166 oder Mail: konversionsmanager@freyung.de .

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Information über die Baustelle am Knotenpunkt zwischen der Passauer und der Zuppinger Straße

 

Ab Dienstag 07.06.2022 muss für ca. zwei Wochen, die Fahrbahn im Baustellenbereich verengt werden.

Der Verkehr wird mit einer verkehrsabhängigen Ampelanlage an der Baustelle vorbei geleitet.

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Wohnungen im Stadtzentrum zu vermieten

 

Die Stadt Freyung vermietet zwei Wohnungen im Gebäude Stadtplatz 20 mit 75 m² bzw. 56 m².


Die Wohnungen wurden 2022 mit Fördermitteln aus dem Kommunalen Wohnraumförderprogramm vollständig saniert und sollen an Personen mit niedrigem Einkommen vermietet und von mindestens jeweils zwei Personen genutzt werden.


Die Nettokaltmiete beträgt 6,- €/m².
Die Vorauszahlungen auf Nebenkosten betragen monatlich 2,50 €/m².


Die Wohnungen können am 22.06. ab 14.00 Uhr sowie am 23.06. ab 17.00 Uhr besichtigt werden. Interessenten für die Besichtigung können sich unter der 08551/588137 oder unter liegenschaften@freyung.de anmelden.


Bewerbungen für die Wohnungen können schriftlich bis 30.06.2022 bei der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung oder per Mail an liegenschaften@freyung.de eingereicht werden. Es können nur Bewerbungen berücksichtigt werden, denen eine vollständige Vermögensauskunft als Nachweis des geringen Einkommens beigefügt ist. Das entsprechende Formular finden Sie hier zum Download:

Formular Vermögensauskunft

 

 

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