Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 wurde das bisherige Berechnungsmodell der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt.
Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen, mit dem an Stelle des Bundesmodells ein Flächenmodell umgesetzt werden wird.
Dies hat zur Folge, dass für alle wirtschaftlichen Einheiten neue Bemessungsgrundlagen von den Finanzbehörden ermittelt werden müssen. Ab 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer dann nach neuem Recht zu erheben.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer feststellen zu können, sind alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben.
Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über das Online-Portal ELSTER unter www.elster.de abzugeben. Falls eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein sollte, kann diese auch in Papierform eingereicht werden.
Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen hierfür werden ab 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“ und als vorausfüllbares PDF unter www.grundsteuer.bayern.de bereitgestellt.
Die Vordrucke in Papierform sind ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 sowohl im Servicezentrum des zuständigen Finanzamtes als auch bei Ihrer Stadtverwaltung erhältlich.
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.finanzamt.bayern.de/Informationen/Steuerinfos/Steuerarten/Grundsteuer/
Grundsteuerreform - Die neue Grundsteuer in Bayern