Angaben zum Grundstück:
• Bauparzelle Nr. 7 mit ca. 675 m². Die Vermessung kann erst nach Abschluss der Erschließung durchgeführt werden.
• Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Straßenerschließung (endgültig) sowie Vorauszahlung auf die Wasser- und Kanalerschließungsbeiträge nach der Grundstücksfläche und nach der Geschoßfläche (fiktiv ein Viertel der Grundstücksfläche) Die Wasser-/Kanalbeiträge werden nach tatsächlicher Bebauung abgerechnet.
• Die Fertigstellung der Erschließung ist bis September 2022 geplant.
• Es gelten die Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut. Der Bebauungsplan sowie ein Parzellenplan mit der genauen Lage des Grundstücks können auf der Homepage der Stadt Freyung unter folgendem Link eingesehen werden: https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/baugebiete.html
Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 21.07.2022 öffnen!“
bis spätestens 21.07.2022, 18.00 Uhr,
an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl.
Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.09.2022 zu binden. Verspätet eingehende Angebote können leider nicht berücksichtigt werden.
Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:
Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 36 Monaten ab Fertigstellung der Erschließungsanlagen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Der Käufer verpflichtet sich, das Grundstück 10 Jahre lang selbst zu bewohnen.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks ohne Zustimmung des Verkäufers oder Verstoß gegen die Eigennutzungspflicht kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 1.000 € rückabgewickelt.
• Die Parzelle muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung zusätzlich zum angebotenen Kaufpreis.
Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 130 €/m2; somit bei geschätzten 675 m2 mindestens 87.750 €
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.
Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.