April 2022 - Stadt Freyung

Ein Berufsleben im Dienste der Umwelt – Franz Eder geht nach 40 Jahren Dienst in der Kläranlage Freyung in den Ruhestand

1. Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich (1. von rechts) verabschiedet den langjährigen städtischen Mitarbeiter Franz Eder (Mitte) in den wohlverdienten Ruhestand. Bei der Verabschiedung mit anwesend sind (von links) Personalratsvorsitzender Johannes Schmid, der Betriebsleiter der Kläranlage Christian Krenn sowie Geschäftsleiter Michael Pradl.

Nach seiner Ausbildung zum Zentralheizungsbauer und seinem Wehrdienst hat Franz Eder, beginnend mit dem 01.09.1981, beinahe sein gesamtes Berufsleben bei der Stadt Freyung verbracht. Eine Besonderheit in der heutigen Zeit, wie der erste Bürgermeister hervorhebt, noch dazu, als er während seiner 40-jährigen Dienstzeit immer in der Kläranlage Freyung eingesetzt war, zunächst als Hilfsarbeiter und zuletzt nach diversen Fortbildungen und verdienter und zuverlässiger Arbeit und somit internem Aufstieg als Betriebsleiter. Leider wurde das berufliche Engagement Franz Eders und seine Schaffenskraft in der finalen Phase seines Berufslebens durch eine Erkrankung ausgebremst. Von dieser konnte sich er sich aber wieder gut erholen, was alle Anwesenden sichtlich erfreut feststellen durften. Damit der frisch gebackene Ruheständler auch in Zukunft auf sich achtet, hatte der Bürgermeister eine ganz besondere Überraschung als Abschiedsgeschenk für Franz Eder mitgebracht: Um dem passionierten Angler vielleicht noch einen zusätzlichen Anreiz zu schaffen, auch in Zukunft diesem Hobby mit Freude nachzugehen, erhielt er eine Einladung für mehrere Personen zu einer Besichtigung des Fischereilichen Lehr- und Beispielsbetrieb in Lindbergmühle.

Alle Anwesenden waren sich einig, dass die Stadt Freyung mit Franz Eder einen äußerst geschätzten Kollegen verliert, der sich stets mit größtem Engagement für einen reibungslosen Betrieb der Kläranlage in Freyung eingesetzt hat. „Ich wünsche dir von Herzen einen gesunden und erfüllten Ruhestand mit viel Glück und Zufriedenheit im Kreise deiner Familie!“ Mit diesen Worten verabschiedete Dr. Olaf Heinrich den Neu-Ruheständler in die künftige neue Lebensphase.

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Neue Amtsleiter ab 01.04.2022

Ab 1. April hat das Rathaus Freyung gleich zwei neue Amtsleiter. Bedingt wird diese organisatorische Änderung durch den Eintritt des langjährigen Stadtkämmerers Josef Hilgart in die Freistellungsphase der Altersteilzeit.

Als Leiter der Finanzverwaltung folgt ihm Herr Oliver Wagner, der bisherige langjährige Leiter des städtischen Bauamts.  Als ehemaliger Kassenverwalter sowie durch seine Erfahrungen mit einer Vielzahl an großen Bauvorhaben in Freyung, welche natürlich auch finanziell und fördertechnisch abgewickelt haben werden müssen, ist Wagner bestens mit den städtischen Finanzen vertraut und hat auch schon intensiv an der Erstellung der Haushaltspläne der Stadt für die Jahre 2021 und 2022 mitgewirkt.

Auf die somit freiwerdende Stelle als Bauamtsleiter folgt Herr Thomas Poxleitner, welcher bereits seit 2018 im Bauamt u.a. für die Bauleitplanung zuständig ist und die Abteilung somit bestens kennt. Herr Poxleitner konnte erst vor kurzem seine Ausbildung zum Verwaltungsfachwirt mit herausragendem Erfolg abschließen und ist somit auch rechtlich bestens auf seine zukünftigen Aufgaben vorbereitet.

Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich freut sich über diese sehr gute hausinterne Lösung und sieht die Stadtverwaltung gut für die Zukunft aufgestellt.

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Versteigerung der Bauparzelle Nr. 5 im Baugebiet Köppenreut


Angaben zum Grundstück:
• Bauparzelle Nr. 5 mit ca. 653 m². Die Vermessung kann erst nach Abschluss der Erschließung durchgeführt werden. Die Vermessungskosten sind vom Käufer zu tragen.
• Im Kaufpreis enthalten sind die Kosten für die Straßenerschließung (endgültig) sowie
Vorauszahlung auf die Wasser- und Kanalerschließungsbeiträge nach der Grundstücksfläche und nach der Geschoßfläche (fiktiv ein Viertel der Grundstücksfläche) Die Wasser-/Kanalbeiträge werden nach tatsächlicher Bebauung abgerechnet.
• Die Erschließung durch die Stadt soll in 2022 fertig gestellt werden.
• Es gelten die Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut. Der Bebauungsplan sowie ein Parzellenplan mit der genauen Lage des Grundstücks können auf unserer Homepage unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/baugebiete.html


Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 28.04.2022 öffnen!“ bis spätestens 28.04.2022, 18.00 Uhr, an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl. Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.06.2022 zu binden. Verspätet eingehende Angebote können leider nicht berücksichtigt werden.


Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:


Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 24 Monaten ab Fertigstellung der
Erschließungsanlagen entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplans Köppenreut bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks in unbebautem Zustand ohne Zustimmung des Verkäufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 7,5 % des Kaufpreises rückabgewickelt.
• Die Parzelle muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung zusätzlich zum angebotenen Kaufpreis.


Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 130 €/m2; somit bei geschätzten 653 m2 mindestens 84.890 €
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.


Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.

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Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) 

Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) zum Kauf mit anschließender Neuerrichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses


In der Sitzung vom 20.12.2021 hat der Stadtrat Freyung beschlossen, eine Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 147/2 Gemarkung Freyung im offenen Bieterverfahren durch Einholung schriftlicher Angebote zu versteigern.


Angaben zum Grundstück:
• Teilfläche aus FlNr. 147/2 Gemarkung Freyung;
• Grundstücksfläche: ca. 1.200 m2;
• Das Grundstück ist öffentlich durch die St.-Gunther-Straße erschlossen, WasserKanalanschlüsse wurden von der Stadt ins Grundstück verlegt.
• Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, ein eigener Bebauungsplan existiert nicht. Die zulässige Bebauung des Grundstücks richtet sich gem. § 34 BauGB. Der Erwerber verpflichtet sich, lediglich ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten.
• Ein Lageplan des Grundstücks ist auf unserer Homepage unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/grundstuecks-und-immobilienboerse.html einsehbar.


Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 28.04.2022 öffnen!“ bis spätestens 28.04.2022, 18.00 Uhr, an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl.


Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.06.2022 zu binden.


Das Angebot muss fristgerecht eingehen und die Bestätigung enthalten, sich an die Auflagen des Angebots (siehe unten) verbindlich zu halten. Ansonsten muss das Angebot leider ausgeschlossen werden.


Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine
Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:


Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 24 Monaten ab Erwerb mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks in unbebautem Zustand ohne Zustimmung des Verkäufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 7,5 % des Kaufpreises rückabgewickelt.
• Die Teilfläche muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung.
• Das Grundstück grenzt an die St. Gunther-Kapelle. Der Erwerber verpflichtet sich, die bestehende Mauer auf dem Grundstück im 90 Grad Winkel in gleicher Höhe und Ausführung auf einer Länge von mindestens fünf Metern auf eigene Kosten fortzuführen und dadurch eine Abgrenzung zur Kapelle herzustellen. Die Mauer wird
in dem Bereich die neue Grundstücksgrenze.
• Auf dem Grundstück befindet sich ein asphaltierter Fußweg, der auf Kosten des Erwerbers rückgebaut werden muss. Eine Untersuchung des Materials auf teerhaltige
Substanzen liegt nicht vor.
• In kurzer Entfernung zum Grundstück befindet sich ein regelmäßig betriebener offener Glockenturm. Der Erwerber verpflichtet sich in der Kaufurkunde schuldrechtlich, das Glockengeläut zu dulden.


Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 125 €/m2; somit bei geschätzten 1.200 m2 mindestens 150.000 €
• Der Erwerber trägt bei Bebauung zusätzlich die Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
entsprechend der Satzung der Stadt Freyung
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.


Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.

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ÖPNV im Landkreis Freyung-Grafenau startet in die Zukunft

Den dazugehörigen Fragebogen erhalten Sie auch ausgedruckt in unserem Bürgerbüro im Rathaus oder hier als PDF-Datei:

Fragebogen ÖPNV Landkreis Freyung-Grafenau

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Für mehr Schulweg-Sicherheit: Ab sofort neue Verkehrsführung in der Jahnstraße

Die Stadt Freyung als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 07.02.2022 eine Verkehrsbeschränkung mit Verkehrszeichen 260 und Zusatzzeichen „An Schultagen von 7-14 h“ für die Jahnstraße angeordnet. Eine entsprechende Presseveröffentlichung erfolgte in der Lokalausgabe der PNP am 22.03.2022. Zweck dieser Beschilderung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Schulanlagen.

Die Polizeiinspektion Freyung wies seit der Aufstellung des neuen Verkehrszeichens durch Präsenzstreifen im Bereich der Mittelschule/Hallenbad die Verkehrsteilnehmer auf die neue Beschilderung hin. Es wurde jedoch dennoch weiterhin täglich festgestellt, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen weiterhin versuchen, die nunmehr gesperrte Straße aus Richtung St.-Gunther-Straße zu befahren. Sei es aus Unwissenheit, Unachtsamkeit oder anderen Gründen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass gegen das Verkehrsverbot verstoßen wurde.

Bislang verblieb es bei mündlichen Ermahnungen zu einem Verkehrsverstoß, welcher eine Ahndung von 50 Euro laut Bußgeldkatalog vorsieht (Kennzahl 141167).

Die Stadt Freyung appeliert daher nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer das Einfahrverbot aus Richtung St.-Gunther-Straße in die Jahnstraße zu beachten. Die Polizeiinspektion Freyung beabsichtigt nunmehr ab der Kalenderwoche 14, beginnend mit Montag, den 04.04.2022, festgestellte Verkehrsverstöße konsequent durch Aussprechen eines Verwarngeldes zu ahnden.

Wir bitten daher auch die Schulverwaltung der weiterführenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler auch auf die Verpflichtung zu verkehrskonformen Verhalten hinzuweisen. Straßenquerungen, ohne auf den Verkehr zu achten, sind leider an der Tagesordnung und verschärfen ihrerseits die Verkehrssituation.

Es wäre daher wünschenswert, durch gegenseitige Vor- und Rücksicht aller verkehrsteilnehmenden Personen, speziell im genannten Bereich des Schulzentrums, wie auch im gesamten Schulumfeld der weiterführenden Schulen, zu einer Entspannung der Situation beizutragen.

 

Stadt Freyung

Bauamt

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Hundehaufen sind ein Problem

Auch in Freyung gibt es das große Problem mit Hundehaufen auf Gehwegen, Straßenrändern, Wiesen, Weiden und vor allem im städtischen Abwassersystem. Oft wird vergessen, welche Gefahren von diesen Hinterlassenschaften ausgehen können. 

Für Gehbehinderte stellt Hundekot eine Unfallgefahr dar. Blinde, Sehschwache und Rollstuhlfahrer können den Hundehaufen oft nicht ausweichen und kommen dadurch in direkten Hautkontakt. Kot kann auch ein Infektionsrisiko sein, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet werden.  Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass sich Kühe – aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen – mit den Parasiten infizieren, wenn sie Hundekot durch Ihr Futter aufnehmen. Der Hund trägt Parasiten und deren Eier in sich, ohne dass das von außen zu erkennen ist. 

Da Felder und Wiesen Privatgrund sind, ist das Betreten der Grundstücke auch für das Haustier verboten. Kot hat im Futter von Lebensmittel produzierenden Tieren nichts verloren.

Diese Gefahren können durch das Verwenden von Hundekotbeutel (welche in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden sollten) und durch das Anleinen des Hundes erheblich verringert werden.

Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und um die Benutzung von Kotbeutel und Leinen, damit schützen wir die Tiere, unsere Kinder und uns selbst vor Infektionen.

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HENNE, LAMM und KÜKEN - wo verstecken sich die lustigen OSTERTYPEN? Suchspiel der Werbegemeinschaft und der Stadtjugendpflege Freyung

Geht durch die Freyunger Innenstadt, sucht Hennen oder Küken oder Lämmer in den Schaufenstern der Werbe- und Wirtegemeinschaft und findet die richtige Anzahl.

Ausgefüllten Lösungszettel bis 24. April 2022 in den Briefkasten des Mehrgenerationenhauses werfen oder an folgende Adresse schicken:

Stadtjugendpflege Freyung, Melanie Haselberger, Böhmerwaldstr. 1, 94078 Freyung

Es können Kinder und Jugendliche von 3 bis 17 Jahren mitmachen! 

Gewinne: Gutscheine von Mc Donald´s, Eis Lido und Cineplex

Infos zum Spiel erhalten Sie bei unserer Stadtjugendpflegerin, Melanie Haselberger (Tel.: 08551/9139816, Mail: stadtjugendpflege-freyung@web.de

Die Teilnahmezettel zum Ausdrucken finden Sie hier: 

Teilnahmezettel Ostergewinnspiel 2022

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Waldkindergarten: Weitere Hütte am Geyersberg wurde eingeweiht

Der Freyunger Waldkindergarten hat sich „ganz außergewöhnlich entwickelt“, findet Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich, denn nachdem im Jahr 2016 die „Wolfsteiner Woidschratzl“ am Geyersberg angefangen haben, musste nun bereits wegen der hohen Nachfrage eine zweite Gruppe her. Und obwohl die Kinder zwischen drei und sechs Jahren ganz überwiegend draußen im Wald unterwegs sind, so brauchen sie doch für Schlechtwetter und die kalte Jahreszeit eine Hütte zum Aufwärmen. Diese zweite Hütte konnte am 25. März inklusive kirchlichem Segen eingeweiht werden.
Der Bürgermeister begrüßte in kleinem Rahmen im Freien Stadtpfarrer Magnus König und den evangelischen Pfarrer Thomas Weinmair, einige Stadträte, die Kindergartenleiterin Pia Meier mit ihrem Team sowie eine Delegation an Kindern. Auch die Verantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertreter von Jugendamt und Elternbeirat sowie Vertreter der am Bau beteiligten Firmen waren gekommen. Mit 81.000 Euro Gesamtkosten für den Bau wurde „effizient gearbeitet“, so Heinrich. Er dankte auch seinen Mitarbeitern in der Verwaltung, dass sie dieses Vorhaben trotz aller anderen aktuellen Aufgaben so engagiert umgesetzt haben. Unter den Gästen waren auch die Leiterinnen der weiteren Kindergärten in Freyung, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen, was die gute Zusammenarbeit unterstreiche, so Heinrich. Als ein „Zeichen wie gut das Miteinander in der Stadt funktioniert“ sah er die unkomplizierten Grundstücksverhandlungen mit den Besitzern. Christl Kern, auf deren Grundstück die erste Woidschratzl-Hütte erbaut wurde, war zur Feierstunde gekommen, Maria Wolz aus Heidenheim, der das Grundstück gehört, auf dem die neue Hütte entstand, konnte wegen der Entfernung nicht anreisen. „Ohne Ihr Entgegenkommen wäre das nicht möglich gewesen“, bedankte sich Heinrich.
Die Stadt wolle mit einem vielfältigen pädagogischen Angebot auf die Bedürfnisse von Familien eingehen. „Zum einen, weil die Zahlen steigen und wir weitere Plätze brauchten, zum anderen aber auch, um uns für breitere Interessen aufzustellen.“ Denn immer mehr werde das Waldkindergarten-Modell nachgefragt. Für den Bürgermeister, dessen Sohn selbst bei den „Woidschratzln“ ist, auch verständlich: „Gerade in unserer digitalen Welt ist es für die Kinder und ihre Entwicklung sehr gut, wenn sie einen Großteil ihrer Zeit draußen in der Natur verbringen und dort viele erste Erfahrungen machen.“
Ebenso wollte es Heinrich als klares Signal verstanden wissen, dass der Stadtrat bei seinen Entscheidungen der letzten Jahre immer mehrere Säulen der Stadtentwicklung im Blick habe. „Wir wollen unsere Stadt attraktiv machen und für die Zukunft aufstellen, aber wir vergessen auch nicht unsere zentralen Aufgaben, zu denen eben neben der Infrastruktur allgemein auch das pädagogische Angebot gehört.“ Dies sei „wie ein Mensch, der auf zwei Beinen steht“ und nur so vorankommt.
Von den Menschen, die laut der Bibel zu Jesus kamen, um ihre Kinder segnen zu lassen, berichtete im Anschluss der evangelische Pfarrer Thomas Weinmair. „Die Jünger sagten zu den Müttern, dass sie gehen sollten, weil sie glaubten, dass sich Jesus von den Kindern gestört fühle“, so der Pfarrer. „Doch Jesus sagte: Lasst die Kinder zu mir kommen, denn ihnen gehört das Himmelreich.“ Drei Lehren könne man aus der Geschichte ziehen: „Erstens, dass wir dranbleiben sollen, wenn wir etwas wirklich wollen. Zweitens, dass die Kinder unsere Vorbilder sind, weil sie keine Kraftmeierei betreiben, sondern einfach vertrauen. Und drittens, dass es uns Mut machen soll, unter Gottes Schutz zu stehen“, erklärte Weinmair den Kindern. Damit die neue Hütte für die Kinder ein Ort des fröhlichen Lernens sei und ein Ort, an dem man die Gegenwart Gottes spüre, spendeten die beiden Pfarrer den Segen. „Stehe allen, die hier arbeiten, in Ihrer Aufgabe bei“, so Magnus König. Dem Kindergartenteam überreichten sie ein Glaskreuz. „Daran seht ihr, dass Jesus immer da ist und euch gern hat“, schloss der Stadtpfarrer und die Kinder selbst bekamen vom Bürgermeister zum Abschluss Blumen geschenkt. Mit dem Lied „Ich bin ein Waldkind“ hatten sich diese bereits zuvor für die neue Hütte bedankt und gleichzeitig auch erklärt, was das Besondere an ihnen ist: Das gemeinsame Lernen mit und in der Natur.
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