Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) zum Kauf mit anschließender Neuerrichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses
In der Sitzung vom 20.12.2021 hat der Stadtrat Freyung beschlossen, eine Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 147/2 Gemarkung Freyung im offenen Bieterverfahren durch Einholung schriftlicher Angebote zu versteigern.
Angaben zum Grundstück:
• Teilfläche aus FlNr. 147/2 Gemarkung Freyung;
• Grundstücksfläche: ca. 1.200 m2;
• Das Grundstück ist öffentlich durch die St.-Gunther-Straße erschlossen, WasserKanalanschlüsse wurden von der Stadt ins Grundstück verlegt.
• Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, ein eigener Bebauungsplan existiert nicht. Die zulässige Bebauung des Grundstücks richtet sich gem. § 34 BauGB. Der Erwerber verpflichtet sich, lediglich ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten.
• Ein Lageplan des Grundstücks ist auf unserer Homepage unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/grundstuecks-und-immobilienboerse.html einsehbar.
Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 28.04.2022 öffnen!“ bis spätestens 28.04.2022, 18.00 Uhr, an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl.
Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.06.2022 zu binden.
Das Angebot muss fristgerecht eingehen und die Bestätigung enthalten, sich an die Auflagen des Angebots (siehe unten) verbindlich zu halten. Ansonsten muss das Angebot leider ausgeschlossen werden.
Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine
Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:
Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 24 Monaten ab Erwerb mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks in unbebautem Zustand ohne Zustimmung des Verkäufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 7,5 % des Kaufpreises rückabgewickelt.
• Die Teilfläche muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung.
• Das Grundstück grenzt an die St. Gunther-Kapelle. Der Erwerber verpflichtet sich, die bestehende Mauer auf dem Grundstück im 90 Grad Winkel in gleicher Höhe und Ausführung auf einer Länge von mindestens fünf Metern auf eigene Kosten fortzuführen und dadurch eine Abgrenzung zur Kapelle herzustellen. Die Mauer wird
in dem Bereich die neue Grundstücksgrenze.
• Auf dem Grundstück befindet sich ein asphaltierter Fußweg, der auf Kosten des Erwerbers rückgebaut werden muss. Eine Untersuchung des Materials auf teerhaltige
Substanzen liegt nicht vor.
• In kurzer Entfernung zum Grundstück befindet sich ein regelmäßig betriebener offener Glockenturm. Der Erwerber verpflichtet sich in der Kaufurkunde schuldrechtlich, das Glockengeläut zu dulden.
Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 125 €/m2; somit bei geschätzten 1.200 m2 mindestens 150.000 €
• Der Erwerber trägt bei Bebauung zusätzlich die Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
entsprechend der Satzung der Stadt Freyung
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.
Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.