None None - Stadt Freyung

Einladung zur freYfahrt-Technikschulung am Montag, 13.08.2018 um 18 Uhr im Kurhaus Freyung

Kurzer Überblick zur freYfahrt Technische Voraussetzungen Wie und wo kann die freYfahrt-App heruntergeladen werden? Wie funktioniert die Registrierung? Wo befinden sich die Zustiegsorte? Schritt für Schritt zur Buchung App öffnen Eingabe von Start- und Zieladresse beliebte Zielorte anlegen/zwischenspeichern Anzahl der Personen festlegen Abschluss der Buchung Navigation zur Haltestelle Wir möchten gemeinsam einige Testbuchungen tätigen und alle Teilnehmer „fit für die App“ machen. Bitte also nach Möglichkeit das eigene Smartphone mitbringen! Die Veranstaltung ist auch für ältere Personen geeignet, die sich möglicherweise mit App und Handy unsicher fühlen. Wir zeigen alle Funktionen und unterstützen tatkräftig. Die Stadt Freyung freut sich auf Ihr und Euer Kommen.
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Diözesantag Freyung vom 07. - 08. Juli 2018

Am 07. und 08. Juli 2018 wird im Kurhaus Freyung der Diözesantag der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) stattfinden. Der Diözesantag ist das höchste Beschlussgremium des KAB Diözesanverbandes.
Am Samstag, den 07. Juli wird der inhaltliche Teil stattfinden. Für den Sonntag, 08. Juli sind ein Festgottesdienst in der Pfarrkirche Freyung und eine öffentliche Festveranstaltung im Kurhaus geplant.
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Konzept zur zukünftigen Siedlungsentwicklung in der Stadt Freyung

 
Ein Diskussionsbeitrag:
Ausgangssituation: In den vergangenen Jahrzehnten wurde im gesamten Bayerischen Wald bei der Siedlungsentwicklung auf Wachstum gesetzt. Die kontinuierliche Ausweisung neuer Baugebiete führte zu einer Vergrößerung der Siedlungsfläche, zu einer abnehmenden Bebauungsdichte und, wie inzwischen sichtbar wird, zunehmend zur Gefahr der Verödung von Ortskernen, Zersiedelung sowie Landschafts- und Flächenverbrauch. Selten wurde bei der Ausweisung neuer Baugebiete über die wirtschaftlichen Konsequenzen dieser Entscheidung nachgedacht. So wird jedes, auch ein innerstädtisches Baugebiet, zur erheblichen Belastung des kommunalen Haushaltes und so mittelbar tendenziell steigenden Wasser- und Kanalgebühren führen. Grund dafür ist die Tatsache, dass zwar über den Erschließungsbeitrag 90 % der Kos-ten für den Bau der Straße auf den Bauwerber umgelegt werden (siehe aktuelles Beispiel in Spelten-bach), gleichzeitig aber für den Wasser- und Kanalanschluss, unabhängig vom tatsächlichen Aufwand, nur die Anschlussbeiträge fällig werden. Die Folge ist, dass erhebliche Summen, die für die Verlegung von Kanal- und Wasserleitungen ausgegeben werden, nicht vom Bauwerber selber entrichtet werden. Diese Kosten fließen stattdessen in die Globalkalkulation der Wasser- und Kanalgebühren ein, erhöhen die Abschreibungen und damit mittelbar die Gebühren. Nicht zu vernachlässigen ist auch die Notwendigkeit, die Leitungen nach einigen Jahrzehnten zu sanieren, was dann erneut durch die Gemeinschaft der Gebührenzahler finanziert werden muss. Eine Stagnation der Bevölkerung sowie eine kontinuierliche Alterung derselben, ist im gesamten Bayerischen Wald festzustellen und bestimmt als „demographischer Wandel“ die Schlagzeilen. Zwar hat die Stadt Freyung in den letzten Jahren über 300 zusätzliche Einwohner gewonnen, es ist jedoch trotzdem davon auszugehen, dass dieses Wachstum nicht von Dauer sein wird. Während die „Statistik Kommunal“ des Bayerischen Landesamtes für Statistik im Jahre 2008 noch binnen der nächsten 20 Jahre einen Bevölkerungsrückgang von über 14 % für die Kreisstadt vorhersagte, hat sich die Prognose seither dramatisch verbessert. Inzwischen wird nur noch von einem Rückgang von ca. 1 % ausgegangen. Daraus ist jedoch trotzdem unverändert abzuleiten: Grenzenloses Wachstum und damit ein dauerhafter Mehrbedarf an Wohnflächen ist nicht zu erwarten. Hier sei noch darauf hingewiesen, dass die Wohnfläche pro Kopf zwar bundesweit jedes Jahr ansteigt, dies jedoch nur geringe Auswirkungen auf die notwendige Bautätigkeit in einer Kommune mit 7.300 Einwohnern hat. Bereits in der Vergangenheit hat die Freyunger Stadtverwaltung wiederholt zusammengetragen, wo Baulücken bestehen, bebaubare Grundstücke vorhanden sind und wo beispielsweise auch durch den Umbau von Hofstellen oder die Teilung von überdimensionierten Grundstücken zusätzliche Bauoptionen bestehen. Zusätzlich muss selbstverständlich analysiert werden, wo Wohngebäude ein Leerstandsrisiko haben, z. B. weil dort nur noch eine Person wohnt, die bereits ein hohes Lebensalter hat und bis dato keine Nachfolgenutzung gesichert ist. Konsequenz der Status-Quo-Analyse: Angesicht einer zumindest nicht mehr stark und kontinuierlich ansteigenden Bevölkerungszahl, vor dem Hintergrund der erheblichen Infrastrukturkosten bei der Neuausweisung auch kleiner Wohnbaugebiete und der Tatsache, dass auf Grund der demographischen Veränderung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Gebäude Gefahr laufen, aus der Nutzung zu fallen und hier Neueigentümer und Nachnutzer gesucht werden müssen, erscheint den Unterzeichnern folgende Vorgehensweise notwendig und konsequent: 1. Kartierung aller Baupotentiale im gesamten Stadtgebiet, d. h. nicht nur der leer stehenden Wohngebäude und Hofstellen sowie Gewerbebrachen, sondern auch der Wohngebäude mit Leerstandsrisiko, der Hofstellen ohne Hofnachfolger und der geringfügig bebauten Grundstücke sowie der klassischen Baulücken, um diese Datenbasis baldmöglichst und übersichtlich ins Internet zu stellen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (soweit dies datenschutz-rechtlich zulässig ist). 2. Grundsatzentscheidung im Stadtrat, dass die Stadt Freyung alle Kraft darauf verwenden wird, bestehende Bausubstanz zu erhalten und auch eine zukünftige Nutzung zu initiieren bzw. zu fördern. 3. Grundsatzentscheidung im Stadtrat, dass bei unveränderten Rahmenbedingungen keine neuen Baugebiete mehr in Freyung geplant werden, sondern dass Nachverdichtung und In-nenentwicklung die zentralen Ziele sind und bleiben. 4. Diskussion und Entscheidung im Stadtrat über ein kommunales Förderprogramm, welches insbesondere junge Familien beim Erwerb, der Sanierung und der Nachnutzung bestehender Bausubstanz unterstützt.
Während es in den vergangenen Jahrzehnten im Landkreis und weit darüber hinaus üblich war, bei Neubaugebieten Familien durch einen Abschlag beim Grundstückskaufpreis finanziell zu unterstützen (siehe Baugebiet Kreuzberg-Anger), sollte nun ein Förderprogramm aufgelegt werden, mit dem durch kommunale Mittel der Erhalt und die Sanierung bestehender Bausubstanz gefördert wird. Ein exzellentes Beispiel hierfür ist die sogenannte „Hofheimer-Allianz“ in Unterfranken, bei der sich sechs Gemeinden zusammengeschlossen haben und seit vielen Jahren kontinuierlich daran arbeiten, die Ortskerne zu stärken und Bewohner und insbesondere Familien davon zu überzeugen, in bestehende Immobilien zu investieren und in diese einzuziehen. Dies ist in der Hofheimer-Allianz so erfolgreich, dass das Beispiel weit über Unterfranken hinaus für Diskussionen sorgt: Knapp 200 Immobilien konnten in den vergangenen Jahren mit neuem Leben gefüllt werden. Selbstverständlich wird es trotzdem weiterhin Immobilien geben, deren Sanierung weder wirtschaftlich sinnvoll, noch vermittelbar sein wird. Hier schlagen wir, ebenfalls nach dem Vorbild der Hofheimer-Allianz, vor, dass die Kommune im Einzelfall solche Gebäude erwirbt, abbricht und in der Folge als innerstädtische bzw. innerörtliche Baugrundstücke weiter veräußert. Auch dies führt zu einer gelunge-nen Innenverdichtung und zu einer Auslastung der bestehenden kommunalen Infrastruktur. 5. Um den nachvollziehbaren und berechtigten Wunsch von jungen Bauwerbern nach einem Wohnhausbau im eigenen Heimatdorf nachzukommen, sollte die Stadtverwaltung sich mit einem revolvierenden Grundstücksfond (zumindest z. T. förderfähig durch die Städtebauförderung) eigene Handlungsspielräume sichern. Es sei betont, dass es in den Dörfern im Stadtgebiet von Freyung mehrere bebaubare Grundstücke gibt, die sich jedoch zumeist in Privatbesitz befinden und über die nicht kurzfristig verfügt werden kann. Dies führt sehr häufig dazu, dass Dorfbewohner um Ortsabrundungssatzungen oder Ähnliches bitten, um neue, zusätzliche Baumöglichkeiten zu schaffen. Wenn es jedoch der Stadt gelingt, in jedem Ort zumindest vereinzelte Baulücken selber zu erwerben, kann dem berechtigten Wunsch nach Verbleib im eigenen Heimatort ohne Ausweisung neuer Baumöglichkeiten Rechnung getragen werden, indem die Stadt die im eigenen Portfolio befindlichen Baugrundstücke zum Erwerb und zur Bebauung anbietet. Dies fordert jedoch eine langfristige und strategische Planung sowie kontinuierliche Bemühungen, die Grundstücke auch tatsächlich für die Stadt zu bezahlbaren Preisen zu akquirieren. Uns ist selbstverständlich bewusst, dass der zukünftige Verzicht auf neue Wohnbaugebiete einem Paradigmenwechsel gleichkommt und öffentlich erklärt werden muss. Bürgermeister Wolfgang Borst, der Vorsitzende der Hofheimer-Allianz, hat dies bei der Bayerischen Bauamtsleitung im Kloster Irsee auf den Punkt gebracht: „Ich habe eineinhalb Jahre lang bei jeder sich bietenden Gelegenheit, sei es bei der Versammlung der Kaninchenzüchter oder bei der Jahreshauptversammlung des Sportvereins, immer wieder erklärt, dass unsere Orte nur lebendig bleiben können, wenn wir auf Innenverdichtung und die Revitalisierung alter Bausubstanz setzen. Irgendwann hat die Bevölkerung dies nicht nur akzeptiert, sondern auch für nachvollziehbar und den richtigen Weg befunden. Heute diskutiert in unserer gesamten Region so gut wie niemand mehr über die Ausweisung neuer Bauparzellen, nein wir haben vielmehr sogar 100 bebaubare Grundstücke aus den Bebauungsplänen gestrichen und dort das Baurecht wieder aufgehoben“, so Bürgermeister Borst (zitiert aus dem Gedächtnis). Für die ILE Wolfsteiner Waldheimat erscheint uns die Rücknahme von Baurecht nicht notwendig. Dies gilt insbesondere für die Stadt Freyung, unsere unmittelbare Zuständigkeit. In der Anlage dieses Diskussionspapiers befindet sich die Satzung für die Förderung der Revitalisie-rung von bestehender Bausubstanz, die in Hofheim seit Jahren besteht und sich großer Beliebtheit erfreut. Es sei ausdrücklich darauf verwiesen, dass es nicht nur um finanzielle Anreize, sondern auch um eine aktive, positive Bauberatung geht. Während die Kommunen die Förderungen, die an die Er-werber bezahlt werden, aus eigener Tasche bezahlen müssen, gibt es eine attraktive Förderung für die Bauberatung. Diese wird aktuell noch vom Amt für ländliche Entwicklung mit 100 % bezuschusst, ab Mitte des Jahres noch mit 75 %. Die Unterzeichner halten es für unverzichtbar, dass von fachlicher Seite Bauvorhaben eng begleitet und mögliche Potentiale der Bestandsimmobilie für den Interessenten verdeutlicht werden. Nur auf diesem Wege kann erreicht werden, dass sich Investoren nicht für ein auf den ersten Blick finanziell risikoärmeres Bauen eines Fertighauses, sondern für die Sanierung eines Bestandsgebäudes entscheiden. Wir sind uns sicher, dass die von uns vorgeschlagene Grundsatzentscheidung weitreichende Bedeutung für die Zukunft des Stadtkerns und unserer Dörfer in Freyung hat. Nur wenn es uns gelingt, die Ortskerne lebendig und attraktiv zu halten, werden die Dörfer auch zukünftig Wohnorte mit Anzie-hungskraft bleiben. Auch die wirtschaftliche Bedeutung einer lebendigen Nachbarschaft für die Grundstückseigentümer ist nicht zu unterschätzen: Wer kauft eine Immobilie in einem Straßenzug, bei dem bereits jedes zweite Haus leer steht? Insofern muss jeder Hauseigentümer ein vitales Interesse daran haben, dass seine Nachbarschaft aus bewohnten, sanierten Häusern besteht, um den Wert der eigenen Immobilie für die Zukunft zu erhalten. Ausdrücklich sei auch darauf hingewiesen, dass die vorgeschlagene Strategie nur dann funktionieren kann, wenn sich möglichst viele Nachbarkommunen demselben Ziel verpflichten. Dies ist in der Hofheimer-Allianz vorbildlich gelungen. Würden einzelne Nachbargemeinden, durch die Ausweisung günstigen Baulandes ohne Rücksicht auf die daraus entstehenden Konsequenzen versuchen, mögliche Bauwerber aus der Nachbargemeinde und den sich dieser Strategie anschließenden Kommunen abzuwerben, wäre dies nicht nur gefährlich für die Gesamtstrategie, sondern auch unkollegial. Vor diesem Hintergrund halten wir es für unverzichtbar, frühzeitig im Rahmen der ILE Wolfsteiner Wald-heimat das Thema zu diskutieren und gemeinsam mit den Nachbargemeinden einen Weg im Konsens zu finden, der eine Konkurrenzsituation um Neubauplätze gar nicht erst entstehen lässt
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Die Grundschule Montessori Wolfstein stellt zum Schuljahr 2018/2019 ein:

 
Schulleitung und Lehrkraft in Voll- oder Teilzeit wegen Generationenwechsel:

Wir bieten Ihnen:

  • Aktive Mitgestaltung der Weiterentwicklung unserer Montessori-Schule
  • selbstständiges Arbeiten sowie Freiräume zur Verwirklichung eigener Ideen
  • Pädagogisches Arbeiten im Team
  • Persönliche und fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Kooperation mit einer engagierten Gemeinschaft aus Lehrern, Erziehern und Schuleltern

 

Sie bringen mit:
  • 1. und 2. Staatsexamen
  • Montessori Diplom (wünschenswert, kann aber nachgeholt werden)
  • Offenheit sowie Freude an der Arbeit mit Kindern und Erwachsenen
  • Bereitschaft, unsere Schule zukunftsorientiert und kompetent weiterzuentwickeln und Verantwortung zu übernehmen

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung!

Schicken Sie diese bitte an:

Montessori Wolfstein e.V.

z.H. Vorstandschaft

Kreuzberg 31

94078 Freyung

info@montessori-wolfstein.de

 

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Pächter/-in für die Kursaalküche im Kurhaus Freyung gesucht

Die Stadt Freyung sucht zum 01.01.2019 eine/n

Dienstleister/-in für das Veranstaltungscatering im Kurhaus Freyung

Gegenstand der Dienstleistung ist die Bewirtung mit Getränken bei Veranstaltungen wie Tagungen, Bällen, Kabarettveranstaltungen, Hochzeiten etc. (ca. 50 - 75 Veranstaltungen pro Jahr) im städtischen Kursaal.

Umfang der Dienstleistung:

  • Bereitstellung von Getränken inklusive Service- und Bedienpersonal für alle Veranstaltungen mit Konzertbestuhlung
  • Der Auftragnehmer hat die erforderlichen Getränke auf eigene Rechnung zu beschaffen
  • Einrichtung der städtischen Kursaalküche mit Ausgabetheke kann mitgenutzt werden (Kücheneinrichtung wie Spühlmaschine, Gläser etc. teilweise vorhanden)

 

Ansprechpartner für Rückfragen:

Herr Hilgart, Tel. 08551/588-130

Herr Gsödl, Tel. 08551/588-137

 

Bewerbungen bitte bis spätestens 20.07.2018 an die

Stadt Freyung

Rathausplatz 1

94078 Freyung

oder per Email an: liegenschaften@freyung.de

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Entscheidung beim Realisierungs- und Ideenwettbewerb gefallen

Freyung. Zwei weitere, wichtige Meilensteine auf dem Weg zur Bayerischen Landesgartenschau Freyung 2022 sind erreicht. Am 26. Februar wurde die Freyung 2022 gGmbH offiziell im Notariat in Freyung gegründet. Gesellschafter der gGmbH sind die Bayerische Landesgartenschau GmbH und die Stadt Freyung. Im Anschluss an die notarielle Beurkundung unterzeichneten Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich, Dagmar Voß (Geschäftsführerin der Bayerischen Landesgartenschau GmbH) und Roland Albert (Vorsitzender der Bayerischen Landesgartenschau GmbH) den Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Freyung und der Bayerischen Landesgartenschau GmbH.

 

Die Freyung 2022 gGmbH (gemeinnützige GmbH) mit Sitz im Freyunger Rathaus kümmert sich ab sofort um die Vorbereitung, Planung, den Bau, die Durchführung und Abwicklung der Landesgartenschau in Freyung.

Am gGmbH-Gründungstag lief auch die Einspruchsfrist des städtebaulichen-freiraumplanerischen und hochbaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zur Bayerischen Landesgartenschau Freyung 2022 ab.

 

Ein kurzer Rückblick: Was hat sich seit dem 12. Oktober 2017, dem Abgabetermin für die Planunterlagen getan?

Am 20. November tagte das Preisgericht des Ideen- und Realisierungswettbewerbs. Unter Leitung des Preisgerichtsvorsitzenden Till Rehwaldt (Rehwaldt Landschaftsarchitekten) wurden zwei Preise und zwei Anerkennungen vergeben. Die Entwürfe von plancontext gmbh landschaftsarchitekten mit dem Architekturbüro GATE Gussmann Atelier und die Entwürfe von geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH mit Kolb Ripke Architekten Planungsgesellschaft mbH wurden mit dem zweiten Preis ausgezeichnet.

Am 31. Januar 2018 trat erneut ein Gremium bestehend aus Mitgliedern des Preisgerichts, der Stadt Freyung, des Sachgebiets Städtebauförderung an der Regierung von Niederbayern und der Bayerischen Landesgartenschau GmbH zusammen. Im Rahmen dieses Termins stellten die beiden Preisträger ihre überarbeiteten Entwürfe, ihre Bürostruktur, die vorgesehene Bearbeitungsweise und ihr Honorarangebot vor.

 

Im Anschluss an die Verhandlung erhielten die Büros die Möglichkeit, ihr Angebot hinsichtlich der finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkte zu überarbeiten. Die Änderungen wurden von oberprillerarchitekten geprüft und mit der Ausloberin und dem Verhandlungsgremium besprochen. Der Vergabevorschlag wurde entsprechend formuliert.

 

Im Februar wurden die beiden Teilnehmer des VgV-Verfahrens über das Ergebnis informiert. Eine Einspruchsfrist von 15 Kalendertagen galt es abzuwarten.

„Die Überarbeitung hat nicht nur zu einer deutlichen Verbesserung der Konzepte geführt, sondern auch zu einem einstimmigen Votum: Die Entscheidung, die Planer plancontext gmbh landschaftsarchitektur mit dem Architekturbüro GATE Gussmann Atelier, beide Büros aus Berlin, zu beauftragen war nach den Vorstellungen völlig unumstritten. Die Sensibilität der Konzeption der Sieger für die besonderen Werte des Geyersbergs hat mich beeindruckt und begeistert. Auf dieser Basis kann nun mit der Konkretisierung der Planung begonnen werden“, so Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich. Die Einbindung der privaten Nachbarn, wie der Firma Weinfurtner und der Wohneigentümergemeinschaften auf dem Geyersberg, bleibe ganz oben auf der Agenda.

 

Noch im März soll die offizielle Beauftragung von plancontext gmbh landschaftsarchitektur mit dem Architekturbüro GATE Gussmann Atelier erfolgen.

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Abrissarbeiten haben begonnen: Stadt schafft Raum für sozialen Wohnungsbau

Freyung. Nachdem der Stadtrat einstimmig beschlossen hat auf dem Grundstück zwischen dem Rosenium und dem Technologie Campus einen Neubau mit insgesamt ca. 8-10 Wohnungen zu errichten, hat nun die Fa. Paulik mit dem Abriss des bestehenden Gebäudes begonnen. Das Zweifamilienhaus stand seit mehreren Jahren leer und war nicht erhaltenswert. „In zentraler städtischer Lage entstehen hier im Laufe des Jahres Wohnungen für Personen die ein Recht auf eine Sozialwohnung haben. Ganz besonders ist, dass sowohl das Schulzentrum als auch die Kindergärten, die Einkaufsmöglichkeiten der Innenstadt sowie das sportliche Angebot der Stadt fußläufig erreichbar sind. Das Projekt trägt zur weiteren Stärkung unserer Innenstadt bei und unterstützt das Ziel, Wohnnutzungen im Kernort auszubauen“, so Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich zum offiziellen Start der Rückbaumaßnahmen. Der Abriss des bestehenden Gebäudes und die Freimachung des Baufeldes kosten rund 31.000,-- €. Für diese Arbeiten ging nach einer Ausschreibung am Ende des vergangenen Jahres die Fa. Paulik als preisgünstigster Bieter hervor.

Wie Bauamtsleiter Oliver Wagner mitteilt, wird derzeit in Abstimmung mit der Förderstelle eine Entwurfsplanung erarbeitet. Auf deren Grundlage sollen im Anschluss die weiteren Planungs- und Bauleistungen im Rahmen einer funktionalen Ausschreibung an einen Generalunternehmer vergeben werden. Dieser errichtet das Gebäude für die Stadt Freyung und übergibt es anschließend schlüsselfertig. Der Start der Bauarbeiten ist für Herbst dieses Jahres geplant.

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Stärkung der Bayerischen Polizei macht Trainingszentrum in Freyung noch wichtiger 

 

Bürgermeister Heinrich plädiert für schnelle Umsetzung

Freyung. Die Ankündigung des designierten Ministerpräsidenten und amtierenden Finanzministers Markus Söder, eine eigene Bayerische Grenzpolizei aufbauen zu wollen und die Bayerische Polizei um nochmals 1.000 Beamte aufzustocken, kommt im Freyunger Rathaus sehr gut an. „Damit wächst die Bedeutung der geplanten Trainingsmöglichkeit für Spezialkräfte in Freyung, in der in Zukunft auch die im Außendienst eingesetzten Polizisten fortgebildet werden sollen“, ist Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich überzeugt.

Der ebenfalls vom Kabinett im Jahr 2016 beschlossene Aufbau einer zweiten Komponente des in Freyung geplanten Polizeizentrums für die Ausbildung von Polizeianwärtern, erhalte durch die Planungen zusätzliche Brisanz. „Weitere 1.000 Polizeianwärter auszubilden ist an den bestehenden Standorten der Bereitschaftspolizei wohl kaum ohne weitere Investitionen möglich. Daher hoffe ich sehr, dass das Innenministerium weiterhin mit aller Energie an der zeitnahen Umsetzung der Vorhaben in Freyung weiterarbeitet und das Geld gleich hier investiert“, so Heinrich. In einem Schreiben an den Bayerischen Innenminister Joachim Hermann bittet Heinrich darum, „einen ambitionierten Zeitplan für die Umsetzung der Planungen vorzugeben und den planenden Behörden zu signalisieren, dass dieses Projekt höchste Priorität hat“. 

 

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Bayerische Landesgartenschau Freyung 2022 – Vergabe der Architektenleistung steht unmittelbar bevor

Verhandlungsverfahren des Realisierungs- und Ideenwettbewerb nähert sich dem Abschluss

Freyung. Am 20. November tagte das Preisgericht des städtebaulichen-freiraumplanerischen und hochbaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zur Bayerischen Landesgartenschau Freyung 2022.

Unter Leitung des Preisgerichtsvorsitzenden Till Rehwaldt (Rehwaldt Landschaftsarchitekten) wurden zwei Preise und zwei Anerkennungen vergeben. Die Entwürfe von plancontext gmbh landschaftsarchitekten mit Architekten GATE Gussmann Atelier und die Entwürfe von geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH mit Kolb Ripke Architekten Planungsgesellschaft mbH wurden mit dem zweiten Preis ausgezeichnet.

Im Anschluss an das Preisgericht und die Ausstellung der Arbeiten im Kurhaus Freyung wurden die zwei Preisträger gebeten, „ihre eingereichten Beiträge im Rahmen des ohnehin erforderlichen Vergabeverfahrens zu überarbeiten. Über die Kritikpunkte wurden die Büros in einer Informationsrunde detailliert unterrichtet.“, so Till Rehwaldt. Diese Information fand Anfang Dezember in München statt.

Am 31. Januar 2018 trat erneut ein Gremium bestehend aus Mitgliedern des Preisgerichts, der Stadt Freyung, des Sachgebiets Städtebauförderung an der Regierung von Niederbayern und der Bayerischen Landesgartenschau GmbH zusammen. Im Rahmen dieses Termins stellten die beiden Preisträger ihre überarbeiteten Entwürfe, ihre Bürostruktur, die vorgesehene Bearbeitungsweise und ihr Honorarangebot vor. Laut Architekt Jakob Oberpriller, dem Betreuer des VgV-Verfahren wurden die Bewerber „im Hinblick auf die geplante Durchführung des Vorhabens bewertet. Zentrale Gesichtspunkte waren dabei die Herangehensweise an das Projekt und vor allem die Qualitätssicherung, auch in Bezug auf Kosten- und Terminsicherheit.“

Im Anschluss an die Verhandlung erhielten die Büros die Möglichkeit, ihr Angebot hinsichtlich der finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkte zu überarbeiten. Die Änderungen wurden von oberprillerarchitekten geprüft und mit der Ausloberin und dem Verhandlungsgremium besprochen. Der Vergabevorschlag wurde entsprechend formuliert.

In den kommenden Tagen werden nun die beiden Teilnehmer des VgV-Verfahrens über das Ergebnis informiert. Nach dem Schreiben über den erfolgten Zuschlag bzw. die Absage ist eine Einspruchsfrist von 15 Kalendertagen zu wahren, so dass voraussichtlich im März die Beauftragung der Architekten erfolgen kann.

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