Stadt Freyung

Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) 

Versteigerung des Grundstücks Fl.Nr. 147/2 Gem. Freyung (Teilfläche zu ca. 1.200 m²) zum Kauf mit anschließender Neuerrichtung eines Ein- oder Zweifamilienhauses


In der Sitzung vom 20.12.2021 hat der Stadtrat Freyung beschlossen, eine Teilfläche von ca. 1.200 m² aus dem Grundstück Fl.Nr. 147/2 Gemarkung Freyung im offenen Bieterverfahren durch Einholung schriftlicher Angebote zu versteigern.


Angaben zum Grundstück:
• Teilfläche aus FlNr. 147/2 Gemarkung Freyung;
• Grundstücksfläche: ca. 1.200 m2;
• Das Grundstück ist öffentlich durch die St.-Gunther-Straße erschlossen, WasserKanalanschlüsse wurden von der Stadt ins Grundstück verlegt.
• Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, ein eigener Bebauungsplan existiert nicht. Die zulässige Bebauung des Grundstücks richtet sich gem. § 34 BauGB. Der Erwerber verpflichtet sich, lediglich ein Ein- oder Zweifamilienhaus zu errichten.
• Ein Lageplan des Grundstücks ist auf unserer Homepage unter https://www.freyung.de/de/rathaus-und-buerger/bauen-und-wohnen/grundstuecks-und-immobilienboerse.html einsehbar.


Teilnahme an der Versteigerung:
Bei Interesse übersenden Sie bitte ein verbindliches Kaufpreisangebot in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung „Angebot Ausschreibung Grundstück – Nicht vor dem 28.04.2022 öffnen!“ bis spätestens 28.04.2022, 18.00 Uhr, an die Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung z.Hd. Herrn Gsödl.


Das Angebot muss neben den Kontaktdaten des Bieters den angebotenen Gesamtkaufpreis enthalten sowie die Erklärung, sich an das Angebot bis 30.06.2022 zu binden.


Das Angebot muss fristgerecht eingehen und die Bestätigung enthalten, sich an die Auflagen des Angebots (siehe unten) verbindlich zu halten. Ansonsten muss das Angebot leider ausgeschlossen werden.


Inhalt des Angebots:
Mit der Abgabe eines Angebots werden die nachstehenden Bedingungen akzeptiert. Eine
Abänderung der Nebenbestimmungen ist nicht zulässig, mit Bieten eines Kaufpreises gelten zugleich folgende Bedingungen:


Auflagen:
• Das Grundstück muss binnen 24 Monaten ab Erwerb mit einem Ein- oder Zweifamilienhaus bebaut werden. Nebengebäude sind nicht ausreichend.
• Bei Nichteinhaltung der Frist oder Weiterverkauf des Grundstücks in unbebautem Zustand ohne Zustimmung des Verkäufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten, der Kaufvertrag wird dann unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr von 7,5 % des Kaufpreises rückabgewickelt.
• Die Teilfläche muss noch vermessen werden. Der Erwerber trägt die Kosten der Vermessung.
• Das Grundstück grenzt an die St. Gunther-Kapelle. Der Erwerber verpflichtet sich, die bestehende Mauer auf dem Grundstück im 90 Grad Winkel in gleicher Höhe und Ausführung auf einer Länge von mindestens fünf Metern auf eigene Kosten fortzuführen und dadurch eine Abgrenzung zur Kapelle herzustellen. Die Mauer wird
in dem Bereich die neue Grundstücksgrenze.
• Auf dem Grundstück befindet sich ein asphaltierter Fußweg, der auf Kosten des Erwerbers rückgebaut werden muss. Eine Untersuchung des Materials auf teerhaltige
Substanzen liegt nicht vor.
• In kurzer Entfernung zum Grundstück befindet sich ein regelmäßig betriebener offener Glockenturm. Der Erwerber verpflichtet sich in der Kaufurkunde schuldrechtlich, das Glockengeläut zu dulden.


Kaufpreis:
• Das Mindestgebot liegt bei 125 €/m2; somit bei geschätzten 1.200 m2 mindestens 150.000 €
• Der Erwerber trägt bei Bebauung zusätzlich die Wasser- und Kanalanschlussbeiträge
entsprechend der Satzung der Stadt Freyung
• Sämtliche Nebenkosten des Erwerbs trägt der Erwerber.


Nach Auswertung aller Angebote erfolgt die Vergabe an den Höchstbieter. Der Preis ist dabei einziges Wertungskriterium. Bei Vorliegen mehrerer wertgleicher Höchstgebote entscheidet der Stadtrat.


Für Rückfragen steht Ihnen Herr Gsödl unter der 08551 / 588-137 bzw. gsoedl@freyung.de zur Verfügung.

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ÖPNV im Landkreis Freyung-Grafenau startet in die Zukunft

Den dazugehörigen Fragebogen erhalten Sie auch ausgedruckt in unserem Bürgerbüro im Rathaus oder hier als PDF-Datei:

Fragebogen ÖPNV Landkreis Freyung-Grafenau

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Für mehr Schulweg-Sicherheit: Ab sofort neue Verkehrsführung in der Jahnstraße

Die Stadt Freyung als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat mit verkehrsrechtlicher Anordnung vom 07.02.2022 eine Verkehrsbeschränkung mit Verkehrszeichen 260 und Zusatzzeichen „An Schultagen von 7-14 h“ für die Jahnstraße angeordnet. Eine entsprechende Presseveröffentlichung erfolgte in der Lokalausgabe der PNP am 22.03.2022. Zweck dieser Beschilderung ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Bereich der Schulanlagen.

Die Polizeiinspektion Freyung wies seit der Aufstellung des neuen Verkehrszeichens durch Präsenzstreifen im Bereich der Mittelschule/Hallenbad die Verkehrsteilnehmer auf die neue Beschilderung hin. Es wurde jedoch dennoch weiterhin täglich festgestellt, dass Fahrer von Kraftfahrzeugen weiterhin versuchen, die nunmehr gesperrte Straße aus Richtung St.-Gunther-Straße zu befahren. Sei es aus Unwissenheit, Unachtsamkeit oder anderen Gründen, ändert dies nichts an der Tatsache, dass gegen das Verkehrsverbot verstoßen wurde.

Bislang verblieb es bei mündlichen Ermahnungen zu einem Verkehrsverstoß, welcher eine Ahndung von 50 Euro laut Bußgeldkatalog vorsieht (Kennzahl 141167).

Die Stadt Freyung appeliert daher nochmals eindringlich an alle Verkehrsteilnehmer das Einfahrverbot aus Richtung St.-Gunther-Straße in die Jahnstraße zu beachten. Die Polizeiinspektion Freyung beabsichtigt nunmehr ab der Kalenderwoche 14, beginnend mit Montag, den 04.04.2022, festgestellte Verkehrsverstöße konsequent durch Aussprechen eines Verwarngeldes zu ahnden.

Wir bitten daher auch die Schulverwaltung der weiterführenden Schulen, die Schülerinnen und Schüler auch auf die Verpflichtung zu verkehrskonformen Verhalten hinzuweisen. Straßenquerungen, ohne auf den Verkehr zu achten, sind leider an der Tagesordnung und verschärfen ihrerseits die Verkehrssituation.

Es wäre daher wünschenswert, durch gegenseitige Vor- und Rücksicht aller verkehrsteilnehmenden Personen, speziell im genannten Bereich des Schulzentrums, wie auch im gesamten Schulumfeld der weiterführenden Schulen, zu einer Entspannung der Situation beizutragen.

 

Stadt Freyung

Bauamt

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Hundehaufen sind ein Problem

Auch in Freyung gibt es das große Problem mit Hundehaufen auf Gehwegen, Straßenrändern, Wiesen, Weiden und vor allem im städtischen Abwassersystem. Oft wird vergessen, welche Gefahren von diesen Hinterlassenschaften ausgehen können. 

Für Gehbehinderte stellt Hundekot eine Unfallgefahr dar. Blinde, Sehschwache und Rollstuhlfahrer können den Hundehaufen oft nicht ausweichen und kommen dadurch in direkten Hautkontakt. Kot kann auch ein Infektionsrisiko sein, wobei Kinder und abwehrgeschwächte Erwachsene besonders gefährdet werden.  Daneben besteht aber auch die Gefahr, dass sich Kühe – aber auch andere Tiere wie Pferde, Schafe oder Ziegen – mit den Parasiten infizieren, wenn sie Hundekot durch Ihr Futter aufnehmen. Der Hund trägt Parasiten und deren Eier in sich, ohne dass das von außen zu erkennen ist. 

Da Felder und Wiesen Privatgrund sind, ist das Betreten der Grundstücke auch für das Haustier verboten. Kot hat im Futter von Lebensmittel produzierenden Tieren nichts verloren.

Diese Gefahren können durch das Verwenden von Hundekotbeutel (welche in den dafür vorgesehenen Behältern entsorgt werden sollten) und durch das Anleinen des Hundes erheblich verringert werden.

Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe und um die Benutzung von Kotbeutel und Leinen, damit schützen wir die Tiere, unsere Kinder und uns selbst vor Infektionen.

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HENNE, LAMM und KÜKEN - wo verstecken sich die lustigen OSTERTYPEN? Suchspiel der Werbegemeinschaft und der Stadtjugendpflege Freyung

Geht durch die Freyunger Innenstadt, sucht Hennen oder Küken oder Lämmer in den Schaufenstern der Werbe- und Wirtegemeinschaft und findet die richtige Anzahl.

Ausgefüllten Lösungszettel bis 24. April 2022 in den Briefkasten des Mehrgenerationenhauses werfen oder an folgende Adresse schicken:

Stadtjugendpflege Freyung, Melanie Haselberger, Böhmerwaldstr. 1, 94078 Freyung

Es können Kinder und Jugendliche von 3 bis 17 Jahren mitmachen! 

Gewinne: Gutscheine von Mc Donald´s, Eis Lido und Cineplex

Infos zum Spiel erhalten Sie bei unserer Stadtjugendpflegerin, Melanie Haselberger (Tel.: 08551/9139816, Mail: stadtjugendpflege-freyung@web.de

Die Teilnahmezettel zum Ausdrucken finden Sie hier: 

Teilnahmezettel Ostergewinnspiel 2022

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Waldkindergarten: Weitere Hütte am Geyersberg wurde eingeweiht

Der Freyunger Waldkindergarten hat sich „ganz außergewöhnlich entwickelt“, findet Bürgermeister Dr. Olaf Heinrich, denn nachdem im Jahr 2016 die „Wolfsteiner Woidschratzl“ am Geyersberg angefangen haben, musste nun bereits wegen der hohen Nachfrage eine zweite Gruppe her. Und obwohl die Kinder zwischen drei und sechs Jahren ganz überwiegend draußen im Wald unterwegs sind, so brauchen sie doch für Schlechtwetter und die kalte Jahreszeit eine Hütte zum Aufwärmen. Diese zweite Hütte konnte am 25. März inklusive kirchlichem Segen eingeweiht werden.
Der Bürgermeister begrüßte in kleinem Rahmen im Freien Stadtpfarrer Magnus König und den evangelischen Pfarrer Thomas Weinmair, einige Stadträte, die Kindergartenleiterin Pia Meier mit ihrem Team sowie eine Delegation an Kindern. Auch die Verantwortlichen der Stadtverwaltung, Vertreter von Jugendamt und Elternbeirat sowie Vertreter der am Bau beteiligten Firmen waren gekommen. Mit 81.000 Euro Gesamtkosten für den Bau wurde „effizient gearbeitet“, so Heinrich. Er dankte auch seinen Mitarbeitern in der Verwaltung, dass sie dieses Vorhaben trotz aller anderen aktuellen Aufgaben so engagiert umgesetzt haben. Unter den Gästen waren auch die Leiterinnen der weiteren Kindergärten in Freyung, die unter kirchlicher Trägerschaft stehen, was die gute Zusammenarbeit unterstreiche, so Heinrich. Als ein „Zeichen wie gut das Miteinander in der Stadt funktioniert“ sah er die unkomplizierten Grundstücksverhandlungen mit den Besitzern. Christl Kern, auf deren Grundstück die erste Woidschratzl-Hütte erbaut wurde, war zur Feierstunde gekommen, Maria Wolz aus Heidenheim, der das Grundstück gehört, auf dem die neue Hütte entstand, konnte wegen der Entfernung nicht anreisen. „Ohne Ihr Entgegenkommen wäre das nicht möglich gewesen“, bedankte sich Heinrich.
Die Stadt wolle mit einem vielfältigen pädagogischen Angebot auf die Bedürfnisse von Familien eingehen. „Zum einen, weil die Zahlen steigen und wir weitere Plätze brauchten, zum anderen aber auch, um uns für breitere Interessen aufzustellen.“ Denn immer mehr werde das Waldkindergarten-Modell nachgefragt. Für den Bürgermeister, dessen Sohn selbst bei den „Woidschratzln“ ist, auch verständlich: „Gerade in unserer digitalen Welt ist es für die Kinder und ihre Entwicklung sehr gut, wenn sie einen Großteil ihrer Zeit draußen in der Natur verbringen und dort viele erste Erfahrungen machen.“
Ebenso wollte es Heinrich als klares Signal verstanden wissen, dass der Stadtrat bei seinen Entscheidungen der letzten Jahre immer mehrere Säulen der Stadtentwicklung im Blick habe. „Wir wollen unsere Stadt attraktiv machen und für die Zukunft aufstellen, aber wir vergessen auch nicht unsere zentralen Aufgaben, zu denen eben neben der Infrastruktur allgemein auch das pädagogische Angebot gehört.“ Dies sei „wie ein Mensch, der auf zwei Beinen steht“ und nur so vorankommt.
Von den Menschen, die laut der Bibel zu Jesus kamen, um ihre Kinder segnen zu lassen, berichtete im Anschluss der evangelische Pfarrer Thomas Weinmair. „Die Jünger sagten zu den Müttern, dass sie gehen sollten, weil sie glaubten, dass sich Jesus von den Kindern gestört fühle“, so der Pfarrer. „Doch Jesus sagte: Lasst die Kinder zu mir kommen, denn ihnen gehört das Himmelreich.“ Drei Lehren könne man aus der Geschichte ziehen: „Erstens, dass wir dranbleiben sollen, wenn wir etwas wirklich wollen. Zweitens, dass die Kinder unsere Vorbilder sind, weil sie keine Kraftmeierei betreiben, sondern einfach vertrauen. Und drittens, dass es uns Mut machen soll, unter Gottes Schutz zu stehen“, erklärte Weinmair den Kindern. Damit die neue Hütte für die Kinder ein Ort des fröhlichen Lernens sei und ein Ort, an dem man die Gegenwart Gottes spüre, spendeten die beiden Pfarrer den Segen. „Stehe allen, die hier arbeiten, in Ihrer Aufgabe bei“, so Magnus König. Dem Kindergartenteam überreichten sie ein Glaskreuz. „Daran seht ihr, dass Jesus immer da ist und euch gern hat“, schloss der Stadtpfarrer und die Kinder selbst bekamen vom Bürgermeister zum Abschluss Blumen geschenkt. Mit dem Lied „Ich bin ein Waldkind“ hatten sich diese bereits zuvor für die neue Hütte bedankt und gleichzeitig auch erklärt, was das Besondere an ihnen ist: Das gemeinsame Lernen mit und in der Natur.
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2022 wieder Ferienjobs im Bauhof und dem Klärwerk der Stadt Freyung zu vergeben

 

Die Stadt Freyung bietet für Schüler und Studenten auch im Jahr 2022 wieder Ferienjobs im Bauhof und der Kläranlage an. Jugendliche ab 16 Jahren, die sich in den Ferien etwas Geld verdienen möchten, die motiviert und körperlich belastbar sind, gerne im Freien arbeiten und einen Einblick in den Betriebsablauf des Bauhofes oder der Kläranlage und deren vielfältige Aufgaben bekommen wollen, können sich in den Ferien für mindestens zwei Wochen bei der Stadtverwaltung bewerben.

 

Ferienjobs sind zu folgenden Zeiten möglich:

 

11.04. – 22.04.2022 (Osterferien)

07.06. – 17.06.2022 (Pfingstferien)

01.08. – 09.09.2022 (Sommerferien)

 

Kurzbewerbungen mit Lebenslauf und der Angabe des gewünschten Zeitraumes bitte per Email an:

 

Stadt Freyung

Rathausplatz 1

94078 Freyung

obermueller@freyung.de

 

Nähere Auskünfte erteilt Frau Obermüller unter Tel. 08551/588 – 121 oder obermueller@freyung.de.

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

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Gebäude Passauer Str. 5 steht zum Verkauf

 

Die Stadt Freyung Service GmbH schreibt das Gebäude Passauer Str. 5, 94078 Freyung (u.a. ehem. Modeboutique „Evita“) zum Kauf mit einhergehender Sanierungsverpflichtung aus.

Die Ausschreibungsunterlagen können hier eingesehen werden:

Ausschreibungsunterlagen als PDF-Datei zum Download

Kaufpreisangebote können bis 29.04.2022 eingereicht werden. Für Fragen steht Ihnen der Geschäftsführer der Stadt Freyung Service GmbH, Herr Pradl, unter 08551 / 588-120 bzw. pradl@freyung.de zur Verfügung.

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Information zur Grundsteuerreform

Mit Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. April 2018 wurde das bisherige Berechnungsmodell der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. 

Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz beschlossen, mit dem an Stelle des Bundesmodells ein Flächenmodell umgesetzt werden wird.

Dies hat zur Folge, dass für alle wirtschaftlichen Einheiten neue Bemessungsgrundlagen von den Finanzbehörden ermittelt werden müssen. Ab 1. Januar 2025 ist die Grundsteuer dann nach neuem Recht zu erheben.

Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer feststellen zu können, sind alle Grundstückseigentümerinnen und –eigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt abzugeben. 

Die Grundsteuererklärungen sind in der Zeit vom 1. Juli 2022 bis spätestens 31. Oktober 2022 elektronisch über das Online-Portal ELSTER unter www.elster.de abzugeben. Falls eine elektronische Abgabe der Grundsteuererklärung nicht möglich sein sollte, kann diese auch in Papierform eingereicht werden.  

Die Erklärungsvordrucke und Ausfüllanleitungen hierfür werden ab 1. Juli 2022 elektronisch über „Mein ELSTER“ und als vorausfüllbares PDF unter www.grundsteuer.bayern.de bereitgestellt.

Die Vordrucke in Papierform sind ebenfalls ab dem 1. Juli 2022 sowohl im Servicezentrum des zuständigen Finanzamtes als auch bei Ihrer Stadtverwaltung erhältlich. 

Weitere Informationen finden Sie hier: 

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Ein ganzes Berufsleben bei der Stadt Freyung – Renate Jäckel-Liebl nach 47 Jahren in den Ruhestand verabschiedet

Mit einem Blumengruß verabschiedet 2. Bürgermeister Heinz Lang (3. von links) die langjährige Mitarbeiterin der Stadtverwaltung Freyung, Renate Jäckel-Liebl (Mitte), in den wohlverdienten Ruhestand. An ihrem letzten Arbeitstag mit anwesend sind (von links) Personalratsvorsitzender Johannes Schmid, Personalreferentin Carolina Obermüller, Tourismusleiter Christian Kilger, die Kollegin aus der Touristinformation Sieglinde Bloch sowie Geschäftsleiter Michael Pradl. Frau Jäckel-Liebl hat ihr gesamtes Berufsleben bei der Stadt Freyung verbracht. Eine Besonderheit in der heutigen Zeit, wie 2. Bürgermeister Lang hervorhebt, noch dazu, als sie während ihrer 47-jährigen Dienstzeit immer in der Touristinformation Freyung eingesetzt war. Freilich unter insgesamt vier verschiedenen Bürgermeistern und vier verschiedenen Amtsleitern, und deshalb doch auch irgendwie immer wieder in einer neuen Rolle und unter anderen Voraussetzungen, wie Jäckel-Liebl schmunzelnd anmerkt. Alle Anwesenden sind sich einig, dass die Stadt Freyung mit Renate Jäckel-Liebl eine äußerst geschätzte Kollegin verliert, sowohl bei Vorgesetzten, als auch bei Kollegen. Im Laufe der vielen Jahre haben sich manche Themen zu wahren Herzensangelegenheiten entwickelt, so Jäckel-Liebl. Insbesondere beim Schramlhaus mit dem Wolfsteiner Heimatmuseum als auch dem Pilgerweg Via Nova durch Freyung hindurch ist die Handschrift von Renate Jäckel-Liebl ganz besonders deutlich zu sehen. „Ich wünsche dir von Herzen einen gesunden und erfüllten Ruhestand mit viel Glück und Zufriedenheit und bin zuversichtlich, dass wir uns auch in Zukunft noch oft in Freyung begegnen werden, wenn dann auch nur mehr im Privaten!“ Mit diesen Worten verabschiedet Heinz Lang die Neu-Ruheständlerin in die künftige neue Lebensphase.
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