Schöffenwahlen 2023 - Stadt Freyung

Schöffenwahlen 2023

Aufforderung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Aktuell werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Gewählt werden darf u. a. nur, wer zu Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet hat und nicht älter als 70 Jahre ist.

Sie als Gemeindebürger haben die Möglichkeit, sich für das Amt des Schöffen (Erwachsenenstrafrecht) bis 20. März 2023 bei der Stadt Freyung (per Brief an: Stadt Freyung, z. Hd. Hr. Philipp, Rathausplatz 1, 94078 Freyung, per Mail an philipp@freyung.de oder persönlich im Rathaus) zu bewerben. 

Die Vorschläge für die Jugendschöffenwahl können bis zum 03. März 2023 schriftlich  bei der Stadt Freyung, Rathausplatz 1, 94078 Freyung oder per E-Mail (philipp@freyung.de) an uns richten oder persönlich abgeben. Die Jugendschöffen sollen insbesondere erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. 

 

Die Bewerbungsformulare sowie die Schöffenbekanntmachung mit weiteren Info´s zur Wählbarkeit finden Sie hier: Mehr erfahren

 

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an Herrn Philipp (Telefon: 08551/588-118 oder Mail: philipp@freyung.de).

 

PDF: Merkblatt für Schöffen

PDF: Bewerbungsformular Jugendschöffe

PDF: Bewerbungsformular Erwachsenenschöffe

PDF: Schöffenbekanntmachung

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