Auf Grund §10 Abs. 3 Satz 1 der 11. BayIfSMV ist jegliche Nutzung von Sportstätten weiterhin untersagt.
Dies gilt insbesondere auch für die Sportanlage im Schulzentrum am Oberfeld.
Bitte beachten Sie die aktuelle geltende Rechtslage.
Herzlichen Dank.