Freyung. Am 20. November tagte das Preisgericht des städtebaulichen-freiraumplanerischen und hochbaulichen Ideen- und Realisierungswettbewerbs zur Bayerischen Landesgartenschau Freyung 2022.
Unter Leitung des Preisgerichtsvorsitzenden Till Rehwaldt (Rehwaldt Landschaftsarchitekten) wurden zwei Preise und zwei Anerkennungen vergeben. Die Entwürfe von plancontext gmbh landschaftsarchitekten mit Architekten GATE Gussmann Atelier und die Entwürfe von geskes.hack Landschaftsarchitekten GmbH mit Kolb Ripke Architekten Planungsgesellschaft mbH wurden mit dem zweiten Preis ausgezeichnet.
Im Anschluss an das Preisgericht und die Ausstellung der Arbeiten im Kurhaus Freyung wurden die zwei Preisträger gebeten, „ihre eingereichten Beiträge im Rahmen des ohnehin erforderlichen Vergabeverfahrens zu überarbeiten. Über die Kritikpunkte wurden die Büros in einer Informationsrunde detailliert unterrichtet.“, so Till Rehwaldt. Diese Information fand Anfang Dezember in München statt.
Am 31. Januar 2018 trat erneut ein Gremium bestehend aus Mitgliedern des Preisgerichts, der Stadt Freyung, des Sachgebiets Städtebauförderung an der Regierung von Niederbayern und der Bayerischen Landesgartenschau GmbH zusammen. Im Rahmen dieses Termins stellten die beiden Preisträger ihre überarbeiteten Entwürfe, ihre Bürostruktur, die vorgesehene Bearbeitungsweise und ihr Honorarangebot vor. Laut Architekt Jakob Oberpriller, dem Betreuer des VgV-Verfahren wurden die Bewerber „im Hinblick auf die geplante Durchführung des Vorhabens bewertet. Zentrale Gesichtspunkte waren dabei die Herangehensweise an das Projekt und vor allem die Qualitätssicherung, auch in Bezug auf Kosten- und Terminsicherheit.“
Im Anschluss an die Verhandlung erhielten die Büros die Möglichkeit, ihr Angebot hinsichtlich der finanziellen und organisatorischen Gesichtspunkte zu überarbeiten. Die Änderungen wurden von oberprillerarchitekten geprüft und mit der Ausloberin und dem Verhandlungsgremium besprochen. Der Vergabevorschlag wurde entsprechend formuliert.
In den kommenden Tagen werden nun die beiden Teilnehmer des VgV-Verfahrens über das Ergebnis informiert. Nach dem Schreiben über den erfolgten Zuschlag bzw. die Absage ist eine Einspruchsfrist von 15 Kalendertagen zu wahren, so dass voraussichtlich im März die Beauftragung der Architekten erfolgen kann.