Aktuelle Hygienevorgaben für die Sitzungen der Gremien der Stadt Freyung - Stadt Freyung

Aktuelle Hygienevorgaben für die Sitzungen der Gremien der Stadt Freyung

Aufgrund des derzeit sehr dynamischen Infektionsgeschehens gelten für die Teilnahme an den Sitzungen der Gremien der Stadt Freyung ab sofort und bis auf Weiteres folgende Vorgaben:

Sowohl die Sitzungsteilnehmer (Stadtratsmitglieder, Verwaltung, Referenten) als auch die Zuhörer (einschließlich Presse) haben mit Betreten des Sitzungsbereichs einen Nachweis zu erbringen, dass sie zum Zeitpunkt der Sitzung geimpft sind oder als genesen gelten oder haben einen aktuellen negativen Coronatest vorzulegen.

Akzeptiert werden hierbei ein maximal 24 Stunden alter Antigentest, welcher durch eine offizielle Stelle durchgeführt worden ist, oder ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test. Für Personen, welche keine der eingeforderten Nachweise erbringen können, stehen Schnelltests vor Ort zur Verfügung, welche unter Aufsicht vor der Sitzung selbst durchgeführt werden können. Falls diese Möglichkeit in Anspruch genommen werden soll, bitten wir um entsprechend rechtzeitiges Erscheinen.

Von dieser Nachweispflicht unabhängig gilt weiterhin, dass ab Betreten des Gebäudes eine FFP2-Maske getragen werden muss.

Für die mit diesen Maßnahmen verbundenen Unannehmlichkeiten wird um Verständnis gebeten. Der Mehrwert an Sicherheit für alle an den Sitzungen Beteiligten sollte den zusätzlichen Aufwand allerdings deutlich überwiegen.

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