Seit 2013 muss der jeweilige Netzbetreiber, der in der Gemeinde einen Mobilfunkstandort errichten will, die Gemeinde in die Planung mit einbeziehen. Dieses Mitwirkungsrecht bei der Suche nach neuen Mobilfunkstandorten sichert § 7a der 26. BImSchV. Hiernach kann die Gemeinde gegenüber dem Netzbetreiber erklären, dass diese bei der Suche nach geeigneten Standorten aktiv mitwirken möchte. Zur Abgabe dieser Mitwirkungsabsicht hat die Gemeinde nach Eingang der Anfrage des Netzbetreibers einen Monat Zeit und kann anschließend Alternativstandorte vorschlagen, zu denen der Netzbetreiber qualifiziert Stellung beziehen muss.
Bei der Suche nach geeigneten Alternativstandorten können sich die Gemeinden von unabhängigen Gutachtern beraten lassen. Durch die Mitwirkung eines solchen unabhängigen Sachverständigen können die von der Gemeinde angedachten Standorte auf Realisierbarkeit in einem Gutachten geprüft werden.
Mit Beschluss des Stadtrates wird sich die Stadt Freyung bei zukünftigen Standortanfragen der jeweiligen Netzbetreiber von dem unabhängigen Gutachter Dipl.-Ing. (FH) Ulrich aus München über die vorgeschlagenen Mobilfunkstandorte und über mögliche Alternativstandorte beraten lassen.
Die Stadt Freyung will sich bei zukünftigen Mobilfunkstandortanfragen so früh wie möglich an der Standortauswahl beteiligen. Denn je früher sich die Gemeinde am Verfahren beteiligt, desto höher sind die Erfolgsaussichten, dass eine möglichst schonende Variante gefunden werden kann. Die Mitwirkung ist möglich, bis der Antennenmast aufgebaut ist.
Nähere Informationen zu dem die Stadt Freyung beratenden Gutachter Dipl.-Ing. (FH) Ulrich erhalten Sie hier.
Folgende Mobilfunkstandorte sind im Stadtgebiet von Freyung geplant:
Weiterführende Links zum Thema Mobilfunkausbau: