Im Geltungsbereich des festgelegten Sanierungsgebietes ,,Freyung Altstadt I'' haben Eigentümer von Immobilien die Möglichkeit der Sonderabschreibung von Modernisierungs- und Instandhaltungskosten für Haus- und Wohneigentum. Nach §§ 7h, 10f und 11a Einkommenssteuergesetz (EStG) sind bestimmte bauliche Maßnahmen an Gebäuden in förmlich festgelegten Sanierungsgebieten oder Entwicklungsbereichen im Sinne des Baugesetzbuches (BauGB) steuerlich begünstigt.
Frau Juliane GroßTel.: 08551/588-117E-Mail: gross@freyung.de
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